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So will die Ukraine gestohlene Janukowitsch-Gelder zurückholen

Dürfte noch Jahre dauern

So will die Ukraine gestohlene Janukowitsch-Gelder zurückholen

16.08.2014, 09:2216.08.2014, 09:22
  • Die ukrainische Regierung vermutet das Vermögen von Ex-Präsident Janukowitsch im Ausland.
  • Um dieses Geld zurückzubekommen, sind in Bern drei Rechtshilfegesuche aus der Ukraine eingegangen – die Schweiz hat über 100 Millionen Franken eingefroren.
  • Auf Anweisung der Behörden wurden auf Schweizer Konten über 100 Millionen Franken eingefroren, nun muss bewiesen werden, dass das Janukowitsch-Regime die Vermögen zu unrecht erworben hat.
  • Bis das Geld tatsächlich wieder im Ursprungsland ist, dauert es in der Regel mehrere Jahre.

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Bund hält 1,25 Millionen Franken für Ärzte ohne Grenzen zurück – die Sonntagsnews
Der Bund hat wegen eines Missbrauchsskandals 1,25 Millionen Franken für Ärzte ohne Grenzen zurückgehalten. Zudem schliesst Lindt-Präsident Ernst Tanner einen Rücktritt vorerst aus. Das und mehr findet sich in den Sonntagszeitungen.
Der Bund hat laut der «NZZ am Sonntag» wegen eines Missbrauchsskandals in Tschad eine Zahlung von 1,25 Millionen Franken an Ärzte ohne Grenzen zurückgehalten. Das Hilfswerk habe die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (Deza) nicht rechtzeitig über das Ausmass der sexuellen Ausbeutung geflüchteter Frauen und Mädchen durch eigene Mitarbeiter informiert. Eine interne Untersuchung habe 59 Vorwürfe ergeben und zur Entlassung von 18 Mitarbeitern geführt. Sechs davon seien bei der Schweizer Sektion angestellt gewesen. Obwohl die Deza bereits im November 2024 erste Hinweise erhalten habe, sei ihr das volle Ausmass erst durch Medienberichte im Juni 2026 bekannt geworden. Ärzte ohne Grenzen habe damit laut dem Aussendepartement seine vertragliche Meldepflicht verletzt. Die NGO räume ein, die Erkenntnisse nicht früh genug offengelegt zu haben. Der Bund prüfe weitere Sanktionen und eine externe Untersuchung. Ab 2027 würden zudem die Meldepflichten für sämtliche Schweizer NGO-Partner verschärft.
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