Für die Schweizer AKWs gelten neue Gefährdungsannahmen für verschiedene Extremwetter-Ereignisse. Die neu festgelegten Annahmen haben sich insbesondere bezüglich grosser Hitze und schwerer Stürme (Tornados) erhöht, wie die Nachrichtenagentur Keystone-SDA berichtet.
Atomkraftwerke (AKW), vom Bund Kernkraftwerke (KKW) genannt, müssen vor extremen Wetterbedingungen, also gegen extreme Winde, Tornados, hohe und tiefe Luft- und Flusstemperaturen, Starkregen, Schneelast und Hagel geschützt sein. Die zugrundeliegenden Gefährdungsannahmen sind regelmässig zu überarbeiten, informiert das Eidgenössische Sicherheitsinspektorat Ensi auf seiner Website.
Das Ensi nahm die nun kommunizierten Änderungen aufgrund von Analysen der AKW-Betreiber vor, wie es am Donnerstag mitteilte. 2015 hatte die Nuklearsicherheitsbehörde von den Betreibern eine Überarbeitung ihrer Extremwetter-Gefährdungsanalysen gefordert. Diese Überprüfung sei nun abgeschlossen.
Neu festgelegt wurden auf der Basis dieser und weiterer Analysen die Gefährdungsannahmen für Ereignisse der Störfallkategorie drei, was einem (statistisch) alle 10'000 Jahre vorkommenden Ereignis entspricht.
Ausser um rekordhohe und sehr tiefe Lufttemperaturen und Tornados geht es um extremen Wind, hohe und tiefe Wassertemperaturen, Starkregen, Schneelast und Hagel.
Wie aus einer am Donnerstag publizierten Tabelle hervorgeht, müssen die Schweizer AKWs beispielsweise grosser Hitze von über 42 Grad und tiefen Temperaturen von minus 30 Grad standhalten. Auch Hagelkörner mit einem Durchmesser von 15 Zentimetern dürfen ihnen nichts anhaben.
Seitdem die Kraftwerkbetreiber ihre Gefährdungsanalysen einreichten, ergaben sich nach Angaben des Ensi neue Grundlagen wegen des Klimawandels. Auch diese Erkenntnisse hat es laut eigenen Angaben berücksichtigt.
Bei Starkregen stützte sich die Nuklearsicherheitsbehörde auf eine Hochwasserstudie namens EXAR, die das Bundesamt für Umwelt (Bafu) im Februar 2021 vorlegte.
Die Kraftwerkbetreiber müssen ihre Extremwetter-Gefährdungsannahmen regelmässig überarbeiten. Mit Blick auf die nächste Überarbeitung fordert das Ensi von ihnen unter anderem die Prüfung, ob neuere Ergebnisse zum Klimawandel für die Schweiz vorliegen.
Die BKW, Betreiberin des Atomkraftwerks Mühleberg BE, welches derzeit stillgelegt wird, muss die Gefährdungsanalyse nicht aktualisieren.
Zusätzlich zu den Gefährdungsanalysen müssen die AKW Beznau AG, Gösgen SO und Leibstadt AG ihre Sicherheitsnachweise überarbeiten. Letztmals hatten die AKW-Betreiber ihre Sicherheit gegen die 2015 festgelegten Gefährdungsannahmen nachgewiesen, wie das Ensi schreibt.
(dsc/sda)