Im Zürcher Kreis 5 haben rund ein Drittel der Einwohner der sogenannten Sugus-Häuser letztes Jahr die Kündigung erhalten. Heute haben die ersten Schlichtungen der Anfechtung dieser Kündigungen stattgefunden.
In den ersten vier hat die Schlichtungsbehörde Zürich nun entschieden, dass die Kündigungen «missbräuchlich» sind. Dies teilt der Zürcher Mieterverband mit. Es sei bisher keine Einigung erzielt worden.
«Ich bin extrem erleichtert», sagt eine Bewohnerin gegenüber watson. Sie wohnt in einem der drei Sugus-Häuser, die von den Leerkündigungen betroffen wären. Zwar sei ihr konkreter Fall heute vor der Schlichtungsstelle noch nicht verhandelt worden. Trotzdem sei eine riesige Last von ihr abgefallen: «Wir alle haben heute mitgefiebert und genau auf dieses Resultat gehofft», sagt die Bewohnerin.
Das Resultat der Schlichtungsbehörde ist nämlich: Die Kündigungen von Regina Bachmann waren missbräuchlich. Für die Bewohnerin führt dieser Entscheid vor allem zu einem: Entspannung. «Ich weiss jetzt, dass ich im September nicht raus muss, dass ich nicht unter der Brücke landen werde, wenn ich bis dahin nichts gefunden habe.» Wie zum Beweis, wie sehr sie das erleichtert, atmet sie deutlich hörbar auf und sagt: «Da fällt schon eine Last von den Schultern.»
Denn für sie, die seit 25 Jahren in diesem Haus und seit 32 Jahren im Kreis 5 lebt, sei die Situation schon schwierig, sagt sie. Die Wohnungssuche gestalte sich nämlich schwierig. Das gelte umso mehr für Familien oder IV-Bezüger, berichtet die Bewohnerin. «Du kannst in den Sugus-Häusern alle fragen: Sobald man Kinder hat, wird die ohnehin schon anspruchsvolle Wohnungssuche gerade nochmals schwieriger», sagt sie. Die Stimmung unter den Bewohnern in den Sugus-Häusern sei jedenfalls nach wie vor kämpferisch.
Walter Angst, Co-Geschäftsleiter des Mieterinnen- und Mieterverbands Kanton Zürich, freut sich über die mündliche Einschätzung der Schlichtungsbehörde, dass die Kündigungen missbräuchlich gewesen seien: «Das ist zuerst einmal eine gute Nachricht für die Mieterinnen und Mieter.»
Was genau bedeutet, dass die Kündigungen missbräuchlich gewesen seien? Walter Angst erklärt es so: «Wenn ein Mieter eine ohne jede Begründung erfolgte Mieterhöhung nicht akzeptiert und ihm daraufhin gekündigt wird, dann ist eine solche Kündigung missbräuchlich.» Das sei die aktuelle Praxis Schweizer Rechtssprechung und schütze Mieterinnen und Mieter vor willkürlichen Kündigungen.
Anita Thanei ist die Anwältin der heute anwesenden Mieterinnen und Mieter. Sie streicht heraus, warum die Kündigungen missbräuchlich gewesen seien: «Das liegt vor allem daran, dass Regina Bachmann noch kein ausgereiftes Sanierungsprojekt vorlegen konnte, als sie die Kündigungen aussprach», sagt Thanei. Ein solches wäre aber für eine Leerkündigung zwingend notwendig gewesen.
Der Mieterverband geht davon aus, dass im sogenannten Entscheidvorschlag, den die Schlichtungsbehörde nun formulieren wird, das gleiche Verdikt stehen wird: Die Kündigungen waren missbräuchlich.
Denn der Entscheidvorschlag hält die Einschätzung der Schlichtungsbehörde schriftlich fest, erklärt Thanei. Ähnlich wie in einem Gerichtsprozess, bei dem die Richterinnen und Richter das Urteil auch zuerst mündlich eröffnen und später dann schriftlich begründen.
Die heute erfolgte mündliche Einschätzung der Schlichtungsbehörde entspricht der mündlichen Urteilseröffnung nach einem Gerichtsprozess. Nach dem schriftlich vorliegenden Entscheidvorschlag hat die Vermieterin 20 Tage Zeit, ihn anzunehmen oder abzulehnen.
Nimmt sie den Entscheidvorschlag an, können die Bewohnerinnen und Bewohner der Sugus-Häuser erst einmal aufatmen. Das Mietverhältnis würde unbefristet weiterlaufen. Mehr noch: Es käme dann zu einer dreijährigen Sperrfrist, in der Regina Bachmann ihren Mieterinnen und Mietern nicht mehr kündigen dürfte. «Das ist eine Schutzbestimmung des Schweizer Mietrechts. Ohne diese Sperrfrist müssten sich Mieterinnen und Mieter zweimal überlegen, ob sie den Rechtsweg beschreiten wollen», erklärt Walter Angst.
Lehnt die Vermieterin den Entscheidvorschlag der Schlichtungsbehörde hingegen ab, hat sie weitere 30 Tage Zeit, um Klage vor dem Mietgericht einzureichen. Lässt sie diese 30 Tage verstreichen, wird wiederum der Entscheidvorschlag der Schlichtungsbehörde rechtskräftig. Reicht Bachmann hingegen Klage ein, kommt es zum Gerichtsprozess.
Wegen geplanter Totalsanierung erhielten im Dezember 2024 105 Mietparteien in 3 Gebäuden die Kündigung auf Ende März. Von 95 Mietparteien sind daraufhin Kündigungsschutzbegehren bei der Schlichtungsstelle eingegangen.
(mit Material der sda)
Lösung für solche Probleme gibt es nur, wenn die perversen Eigentumsverhältnisse endlich nicht mehr gegen das Volk durchgesetzt werden.
Und nein, das heisst nicht Kommunismus, aber z.b. kein privater Grossgrundeigentum, richtige Vermögenssteuer, Stopp das aristokratische Erben usw.
Nur so kann sich die Demokratie endlich gegen die Plutokratie durchsetzen. Darum gehts.
Nun wird das Verfahren wohl vor dem Mietgericht landen und die involvierten Mietparteien geniessen während der Dauer des Verfahrens und ggf. bis drei Jahre darüber hinaus Kündigungsschutz. So lange wirds wohl nichts mit der Totalsanierung und auch die Leerstände werden wohl nicht viel abwerfen.
Wenn man den Hals nicht vollkriegt 👍😂