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Vier Jahre Gefängnis für Barkeeper wegen Vergewaltigung in Zermatt

Vier Jahre Gefängnis für Barkeeper wegen Vergewaltigung 14-Jähriger in Zermatt

10.10.2019, 17:31
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Der Bundesrat will der Polizei mehr Möglichkeiten geben im Umgang mit terroristischen Gefährdern. (Symbolbild)
Bild: KEYSTONE

Ein italienischer Barmann ist vom Bezirksgericht Visp wegen sexueller Handlungen mit einer 14-jährigen englischen Touristin zu vier Jahre Gefängnis verurteilt worden. Die Übergriffe fanden im Dezember 2018 in einem Hotel in Zermatt statt.

Das Gericht folgte dem Antrag des Staatsanwaltes, der 48 Monate Gefängnis unbedingt gefordert hatte. Das Urteil wurde den Parteien am Donnerstag zugestellt, wie Peter Volken, Anwalt der Zivilpartei, der Nachrichtenagentur Keystone-SDA sagte.

Der verurteilte Italiener, zum Tatzeitpunkt 54-jährig, hatte seit über 15 Jahren jeweils während der Wintersaison als Barkeeper in dem Hotel in Zermatt gearbeitet. Am 19. Dezember 2018 bestellte ein 14-jähriges Mädchen an der Hotelbar ein alkoholisches Getränk.

Der Barkeeper servierte der jungen Frau das Getränk, ohne sie nach dem Alter zu fragen. Und obwohl er laut Staatsanwalt um die Minderjährigkeit wusste, liess er das Mädchen weiter trinken.

Nach einer Weile umarmte er die junge Touristin und gab vor, sie in ihr Zimmer bringen zu wollen. Stattdessen führte er sie in ein Untergeschoss, wo er die 14-Jährige zu sexuellen Handlungen zwang.

Das Gericht erkannte zwar nicht auf Vergewaltigung, aber auf versuchte Vergewaltigung. Das Gericht sprach der Zivilpartei zudem eine Genugtuung von 25'000 Franken anstelle der geforderten 60'000 Franken zu.

Das Urteil kann noch von beiden Parteien beim Kantonsgericht angefochten werden. Sollte es rechtskräftig werden, erhält der Italiener nach Verbüssung der Haftstrafe ein fünfjähriges Aufenthaltsverbot in der Schweiz. (aeg/sda)

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6 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Asho
10.10.2019 22:43registriert Oktober 2015
Im Titel steht der Täter wurde wegen Vergewaltigung verurteilt. Im Artikel steht dass das Gericht nicht auf Vergewaltigung erkannte. Was stimmt jetzt?
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