Der Walliser Generalstaatsanwalt hat am Montag eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren für einen ehemaligen Gemeindepolizisten von Sitten verlangt. Der Angeklagte gestand zum Prozessauftakt sexuelle Handlungen mit 18 Knaben.
Die Opfer waren zum Tatzeitpunkt zwischen 7 und 15 Jahre alt. Zu den Straftaten kam es zwischen 1996 und 2012 im Haus des früheren Polizisten. «Der Angeklagte muss sehr streng bestraft werden», sagte am Montag der Walliser Generalstaatsanwalt.
Er erachtet den Angeklagten als voll schuldfähig, verzichtete jedoch darauf, eine Verwahrung zu fordern. Vielmehr beantragte er eine psychiatrische Behandlung im Gefängnis, um das Rückfallrisiko zu mindern.
Hingegen soll der ehemalige Fussballtrainer auf Lebenszeit keine berufliche oder freizeitliche Aktivitäten mit Kindern mehr ausüben dürfen.
Der frühere Gemeindepolizist von Sitten soll laut Anklageschrift Kinder sexuell missbraucht haben, deren persönliche oder familiäre Lage schwierig war. Der Angeklagte soll zunächst eine Vertrauensbeziehung zu den Kindern und ihren Eltern aufgebaut haben.
Seine späteren Opfer übernachteten manchmal bei ihm. Er war entweder ihr Konfirmationspate oder eine Art Ersatzgötti für Kinder in schweren familiären Situationen.
Der Angeklagte sitzt seit dem 25. Januar 2013 in Untersuchungshaft und ist in fünf Punkten angeklagt. Neben sexuellen Handlungen mit Kindern muss er sich auch wegen sexueller Nötigung, sexuellen Handlungen mit einer urteilsunfähigen und zum Widerstand unfähigen Person sowie wegen Ausnützung der Notlage und Pornographie verantworten.
Gutachter bescheinigten dem Angeklagten eine «schwere pädophile Störung» und sehen ein Rückfallrisiko für ähnliche Straftaten. Die Verhandlung vor dem Bezirksgericht Sitten findet teilweise unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Nur Journalisten dürfen den Prozess besuchen, nicht aber das Publikum. Die Massnahme wurde zum Schutz der Opfer getroffen, von denen 17 am Prozess als Zivilkläger teilnehmen. Der Prozess wird nun mit den Plädoyers der Anwälte der 17 Klägerparteien fortgesetzt. Das Gericht sah für den Prozess zwei Verhandlungstage vor. (sda)