Manche temporär Angestellten arbeiten über Jahre für ein Unternehmen – ohne von den Bedingungen im unternehmenseigenen Gesamtarbeitsvertrag zu profitieren. Beim Bundesbetrieb SBB sollen Langzeit-Temporärarbeitende nun nach einer neuen Vereinbarung fest angestellt werden. Bei der Umsetzung hapert es aber.
Eigentlich haben die Sozialpartner ausgemacht: Der Anteil von temporär Beschäftigten darf innerhalb des SBB-Konzerns nicht mehr als vier Prozent betragen. Nach vier Jahren im Unternehmen muss den temporär Angestellten eine Festanstellung angeboten werden.
Die SBB werde eines der ersten Unternehmen schweizweit sein, das eine solche Regelung kenne, rühmen sich die Schweizerischen Bundesbahnen. Laut der Gewerkschaft des Verkehrspersonals SEV sieht die Realität aber anders aus, wie die Gewerkschaft auf ihrer Internetseite publik machte.
Aus der ganzen Schweiz hätten sich Betroffene gemeldet, die aufgrund der Vereinbarung zu den temporär Angestellten auf ein Stellenangebot warteten, aber stattdessen aus fadenscheinigen Gründen die Kündigung erhalten hätten. Betroffen seien besonders Wagenreiniger und Logistiker. Die SBB habe zwar eine Aufarbeitung zugesagt, zeige aber bisher wenig Einsatz, die Einzelfälle anzupacken, heisst es beim SEV.
Bisher sind die Leiharbeiter nicht im Personalsystem der SBB erfasst, da diese nicht bei der SBB sondern bei den Temporärbüros angestellt sind, wie die SBB gegenüber der Nachrichtenagentur SDA ausführt. Die SBB sei jetzt dabei, Transparenz über die beschäftigten Temporärmitarbeitenden zu schaffen. Dafür habe sie zwei Jahre Zeit – so lange dauert die ausgemachte Übergangsfrist zur Umsetzung.
Eine Festanstellung für alle Temporärarbeitenden will die SBB aber auch nach der Überprüfung nicht garantieren. Für eine Festanstellung müsse eine Stelle frei sein. Der SEV sieht dies anders. Die SBB verstecke sich hinter diesem Argument. Dies stehe jedoch nicht als Voraussetzung in der Vereinbarung, schreibt Peter Moor vom SEV der SDA.
Für die Arbeit mache es keinen Unterschied, ob sie ein Temporärer oder ein Festangestellter ausführe. «Nachdem der Bund nun die Vorgabe hat, die Temporären in der Verwaltung als Personalkosten auszuweisen statt wie bisher als Sachkosten, erwarten wir, dass die SBB dies auch so tun wird, womit das Stellenargument ohnehin wegfallen würde», schreibt Peter Moor vom SEV der SDA.
Die Stellenfrage sei in der getroffenen Vereinbarung nicht explizit geregelt und Diskussionspunkt mit dem SEV, schreibt die SBB auf Anfrage dazu. Nach eigenen Angaben beschäftigt die SBB heute rund 1000 Temporärmitarbeitende, die in den Geltungsbereich der Vereinbarung fallen. Davon seien schätzungsweise 50 bis 70 Personen länger als vier Jahre für die SBB im Einsatz. (sda)