Sasis SA, eine Tochtergesellschaft von Santésuisse, hat die 25'000 Ärzte in der Schweiz dazu ermuntert, säumige Prämienzahler nicht mehr zu behandeln. Wer auf einer Liste als säumiger Prämienzahler erfasst ist, habe lediglich Anspruch auf Notfallbehandlungen.
In dem im August versandten Brief werden die Ärzte darauf hingewiesen, dass sie nicht verpflichtet sind, Patienten zu akzeptieren, die ihre Krankenkassenprämien nicht bezahlt haben. Paul Rhyn, Sprecher von Santésuisse, bestätigte einen entsprechenden Bericht des Onlineportals des Westschweizer Radio und Fernsehens RTS.
Das Prinzip des Leistungsaufschubs für fällige Krankenkassenausstände sei Anfang 2012 aufgehoben worden, heisst es in dem Brief. Seitdem könnten Kantone eine kantonale Liste der säumigen Versicherten/Prämienzahlenden führen.
Die Liste der säumigen Zahler ist nicht öffentlich. Nur die medizinischen Leistungserbringer, sowie die betroffenen Kantone und Gemeinden haben Zugang.
Schwarze Listen mit säumigen Prämienzahlern führen die sechs Deutschschweizer Kantone Zug, Solothurn, Luzern, Aargau, St. Gallen, Graubünden sowie das Tessin. In diesen Kantonen müssen die Versicherer die medizinischen Rechnungen der fichierten Patienten nicht mehr rückvergüten. Ausgenommen sind Notfallbehandlungen.
Die Apotheken verfügen bereits über ein eigenes Kontrollsystem, wie Rhyn weiter sagte. Wenn ein Patient ein Medikament bezieht, so kann der Apotheker aufgrund der Versicherungskarte auf einen Blick feststellen, ob es sich um einen säumigen Zahler handelt oder nicht. (aeg/sda)