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Zwei Jahre nach Gummischrot-Einsatz gegen FCZ-Fans: Jetzt ermittelt der Staatsanwalt gegen den Polizisten, der den Schiessbefehl gab

Zwei Jahre nach Gummischrot-Einsatz gegen FCZ-Fans: Jetzt ermittelt der Staatsanwalt gegen den Polizisten, der den Schiessbefehl gab

01.06.2015, 08:3001.06.2015, 08:58
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Die Zürcher Staatsanwaltschaft hat eine Strafuntersuchung gegen einen Polizisten der Stadtpolizei Zürich wegen Körperverletzung und Amtsmissbrauch eröffnet, das berichtet heute der Tages-Anzeiger. Gegenstand der Ermittlung ist ein umstrittener Einsatz der Stapo gegen FCZ-Fussballfans im Frühling 2013. 

Es war eine Ankündigung des repressiveren Vorgehens gegen Fussballfans: Am 12. Mai 2013 kesselte die Stadtpolizei Zürich an der Badenerstrasse die Teilnehmer eines FCZ-Fanmarsches ein. Zuvor wurden die Märsche der Anhänger üblicherweise toleriert, auch wenn sie nicht bewilligt waren. Grund für die Einkesselung war laut Stadtpolizei Zürich das Zünden von Pyros und die Vermummung einiger Fans – zu Sachbeschädigungen oder Gewalt ist es am Marsch nicht gekommen. 

Nachdem die Polizei die Fans in der Badenerstrasse zwischen Albisriederplatz und Letzigrund eingekesselt hatte, gab ein Zugführer den umstrittenen Schiessbefehl: Gummischrotkugeln flogen den Teilnehmern des Marsches entgegen. Zwei Fans wurden von den Hartgummi-Geschossen getroffen, ein Mann erleidet eine Rissquetschwunde an der Stirn, eine Frau trug als Folge eine Verletzung am Augapfel davon. Beide erstatteten Strafanzeige wegen Körperverletzung und Amtsmissbrauch.

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Strafuntersuchung nur gegen Zugführer

Die Strafuntersuchung der Staatsanwaltschaft läuft gegen den Zugführer, der den Schiessbefehl erlassen hat. Gegen diejenigen Polizisten, die den Befehl ausführten, werde nach einer Voruntersuchung nicht weiter ermittelt, wie der «Tages-Anzeiger» berichtet. Die Polizisten können sich auf die Befehlsgewalt des Vorgesetzten berufen. Zudem ist gemäss Staatsanwaltschaft unklar, welche der Polizisten für die Verletzung verantwortlich sind. 

Die Anwältin der geschädigten Fussballfans reichte deshalb eine Beschwerde ein. Die Polizisten könnten sich einer versuchten Körperverletzung strafbar gemacht haben. Dazu muss aber nachgewiesen werden, dass die Polizisten bei der Schussabgabe den Mindestabstand von 20 Metern nicht einhielten. 

Kamera-Schwenker im entscheidenden Moment

Die Rekonstruktion der Ereignisse gestaltet sich schwierig: Zwar hält ein Polizei-Video das Vorgehen der Stapo gegen die Fussballfans an der Badenerstrasse fest, allerdings vollzieht die Kamera an einer entscheidenden Stelle einen Schwenker. Gemäss Stapo, weil das Objektiv nass war und gesäubert werden musste. Manuela Schiller, Anwältin der Geschädigten, schenkt dieser Darstellung keinen Glauben. 

Dennoch akzeptieren die Mandanten von Schiller, dass gegen die Polizisten, die geschossen haben, keine Strafuntersuchung eingeleitet wird. Und zwar, weil das Vorgehen gegen die sogenannte Nichtanhandnahme zu kostspielig sei. (wst)

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14 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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jk8
01.06.2015 09:22registriert Oktober 2014
Vielen Dank für diesen Entscheid, im Umgang mit Fanmärschen wird viel zu schnell und unüberlegt das Feuer eröffnet. Vor allem bei willkürlichen Einsätzen kommt es erst dadurch zu Ausschreitungen. Ausserdem ist es extrem gefährlich, in Polen starb in den letzten Wochen ein Fan durch Gummigeschütz, in Deutschland ist es sogar (zurecht) verboten.
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