Schweiz
Zürich

Daten von Zürcher Arbeitslosen missbraucht: Betrüger kauften Luxusuhren

Daten missbraucht: Betrüger bestellen im Namen von Zürcher Arbeitslosen Luxusuhren

17.06.2026, 12:5717.06.2026, 12:57

Eine Frau und zwei Männer sollen die Daten von Arbeitslosen missbraucht und damit Waren bestellt und Kreditkarten beantragt haben. Die Oberstaatsanwaltschaft Zürich hat am Mittwoch Anklage gegen zwei Personen erhoben.

Die Beschuldigten verursachten einen Schaden von 400'000 Franken und schädigten rund 40 Personen. Die Staatsanwaltschaft Zürich wirft ihnen gewerbsmässigen Betrug, Urkundenfälschung und Identitätsmissbrauch vor. Die beschuldigte 38-jährige Schweizerin soll laut Anklage eine frühere Mitarbeiterin der Arbeitslosenversicherung des Kantons Zürich gewesen sein.

Sie soll sich zwischen 2021 und 2022 unrechtmässig Zugang zu Personendaten und Ausweiskopien von Versicherten verschafft haben. Diese habe sie an zwei weitere Beschuldigte weitergeben, schreibt die Oberstaatsanwaltschaft am Mittwoch in einer Medienmitteilung.

Luxusuhren bestellt

Rund 50-mal hätten daraufhin ein 40-jähriger Schweizer und ein 48-jähriger Kubaner mit den erlangten Identitäten Bankkonten eröffnet, Kredite angenommen oder Luxusuhren bestellt. Damit sie nicht aufflogen, leiteten sie laut Anklage Korrespondenzen und Warenlieferungen an von ihnen kontrollierte Adressen um. Dort fingen sie die Sendungen ab. Hilfe bekamen sie dafür von rund einem halben Dutzend weiterer Beschuldigter, die ihre Briefkästen zur Verfügung stellten.

Gegen zwei der Hauptbeschuldigten erhob die Oberstaatsanwaltschaft Anklage. Das Verfahren gegen den 48-jährigen Kubaner musste im März sistiert werden, da er sich nicht mehr in der Schweiz aufhält. Gegen die Nebenbeschuldigten wurde ebenfalls Anklage erhoben. Teilweise liegen bereits rechtskräftige Strafbefehle gegen sie vor.

Die Strafanträge gegen die mehrheitlich geständigen Beschuldigten gibt die Staatsanwaltschaft erst an der Verhandlung am Bezirksgericht Zürich bekannt. Bis zu einem rechtskräftigen Verfahrensabschluss gilt die Unschuldsvermutung für alle Beschuldigten. (sda)

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