Schweiz
Digital

Pornofilm mit digital verjüngter Darstellerin ist Kinderpornografie

Deux policiers de l'Office federal de la police, gardent l'entree du Tribunal federal lors de la ceremonie officielle du 150eme anniversaire du Tribunal federal le jeudi 15 mai 2025 a Lausan ...
Der Eingang zum Bundesgericht in Lausanne.Bild: KEYSTONE

Pornofilm mit digital verjüngter Darstellerin ist laut Bundesgericht «Kinderpornografie»

Die obersten Schweizer Richter haben eine Beschwerde abgewiesen, in der es um einen Fall von «Scheinkinderpornografie» ging.
29.12.2025, 12:0029.12.2025, 13:14

Pornografische Bilder oder Videos mit digital zu «Scheinminderjährigen» verjüngten Erwachsenen fallen unter das Verbot «nicht tatsächlicher» Kinderpornografie. Damit bestätigte das Bundesgericht die Verurteilung eines Mannes durch das Zürcher Bezirksgericht.

Das Zuercher Bezirksgericht am Mittwoch, 30. Oktober 2019. In Zuerich steht heute Mittwoch einmal mehr der junge Straftaeter Brian, bekannt geworden unter dem Namen Carlos, vor Gericht..Er ist angekla ...
Laut Richter bleibe umstritten, ob der Konsum von Kinderpornografie eine «korrumpierende Wirkung» habe. (Symbolbild)Bild: KEYSTONE

Das Zürcher Bezirksgericht verurteilte den Mann 2023 wegen harter Pornografie, der Darstellung von Gewalt und Verstössen gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer bedingten Geldstrafe und einer Geldbusse.

Der Mann hatte ein über den Messenger-Dienst Telegram bezogenes pornografisches Video auf seinem Instagram-Account geteilt. Der Film zeigt laut Beschrieb ein vorpubertäres Mädchen. Dabei war die Darstellerin «scheinminderjährig» – das Video war mittels digitaler Verjüngungstechnologie bearbeitet worden.

Real oder virtuell?

Seit 2014 stellt das Schweizer Strafgesetzbuch neben der tatsächlichen auch die «nicht tatsächliche» Kinderpornografie unter Strafe, wie das Bundesgericht in seinem am Montag veröffentlichten Urteil in Erinnerung ruft. Die «nicht tatsächliche» Kinderpornografie schliesse auch rein virtuell erzeugte Inhalte mit ein.

Bisher hatte das oberste Gericht jedoch noch nicht entschieden, ob fiktive Kinderpornografie, die mittels digitaler Verjüngungssoftware erstellt wurde, gesetzlich strafbar ist. Vor der Revision 2014 ergaben sich für den Gesetzgeber Schwierigkeiten bei der Unterscheidung zwischen realen und virtuellen Darstellungen. Das Parlament kam damals zum Schluss, dass die Ahndung tatsächlicher Kinderpornografie erschwert werde, sollte «nicht reale» Kinderpornografie straffrei bleiben.

Alter ist schwer nachweisbar

Handelt es sich teilweise um virtuelle Kinderpornografie, dürfte es der ersten Strafkammer nicht einfacher fallen, das Alter der Akteurinnen und Akteure nachzuweisen. Dieses Problem könnte sich als noch komplexer erweisen, als es bei kinderpornografischen Zeichentrickfilmen der Fall ist, die heute unter Strafe stehen.

Es bleibe umstritten, ob der Konsum von Kinderpornografie eine «korrumpierende Wirkung» habe, argumentieren die Richter. Gleiches gelte auch für eine mögliche Banalisierung auf dem realen Markt.

In ihrem Urteil kamen die Richter jedoch zum Schluss, dass Pornografie, in der Erwachsene digital zu «Scheinminderjährigen» verjüngt werden, ebenso unter Strafe gestellt werden muss, wie «nicht effektive» Pornografie.

Darum ist «Kinderpornografie» ein irreführender Begriff

Bei «Pornografie» denken viele an einvernehmliche sexuelle Darstellungen von Erwachsenen. Bei sexuellen Handlungen mit Kindern kann es aber nie Einvernehmlichkeit geben – es handelt sich immer um Missbrauch.

Im englischen Sprachraum ist die Abkürzung CSAM (Child Sexual Abuse Material) verbreitet, was mit «Darstellungen des sexuellen Missbrauchs von Kindern» übersetzt werden kann. Dieser Begriff umfasst alle visuellen Darstellungen, in denen eine minderjährige Person an sexuellen Handlungen beteiligt ist, «einschliesslich, aber nicht beschränkt auf Fotos, Videos und computergenerierte Bilder», wie es etwa Google treffend beschreibt.

Internationale Organisationen, darunter viele NGOs, aber auch die Polizeibehörde Interpol, empfehlen inzwischen, «CSAM» oder «Material über sexuellen Kindesmissbrauch» zu verwenden.

Wenn Medien, Politik, sowie Polizei und Justiz übereinstimmend diese Begriffe verwenden, statt Kinderpornografie, wird damit deutlich, dass es sich nicht um sexuelle Präferenzen handelt, sondern um Gewaltverbrechen. Wer solche Taten aufnimmt, mit Dritten teilt oder im Internet weiterverbreitet, macht sich ebenfalls strafbar.

Quellen

bger.ch: Urteil 6B_122/2024 vom 20. November 2025

(dsc/sda)

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Diese kreuzfalschen Prüfungsantworten verdienen die Bestnote
1 / 39
Diese kreuzfalschen Prüfungsantworten verdienen die Bestnote
Bild: imgur
Auf Facebook teilenAuf X teilen
Arnold Schwarzeneggers starke Botschaft gegen Hass und Antisemitismus
Video: watson
Das könnte dich auch noch interessieren:
Du hast uns was zu sagen?
Hast du einen relevanten Input oder hast du einen Fehler entdeckt? Du kannst uns dein Anliegen gerne via Formular übermitteln.
48 Kommentare
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!
Die beliebtesten Kommentare
avatar
disentis
29.12.2025 13:06registriert Februar 2015
OKOK, als Töchtervater finde ich das natürlich auch ein gutes Urteil. Nun aber, was passiert denn, wenn das Bild vollständig KI generiert ist? Bzw. können wir allein die Fantasie eines Pädophilen bestrafen? Und wie stehts mit anderen KI-generierten Gewaltfantasien? Krank, ich weiss, aber...
675
Melden
Zum Kommentar
avatar
derEchteElch
29.12.2025 12:28registriert Juni 2017
Sehr gutes Urteil 👏🏻
4914
Melden
Zum Kommentar
avatar
Octa
29.12.2025 14:23registriert Oktober 2018
Ich frage mich, wie man auf die Idee kommt, so etwas auf Instagram zu teilen? Was geht da in einem vor...
301
Melden
Zum Kommentar
48
Tesla erlebt neues Test-Desaster
Die grösste Konsumentenorganisation der Welt hat die Langzeitqualität von Gebrauchtwagen untersucht. Und das Ergebnis ist für viele Autobauer ernüchternd. Vor allem Tesla steht am Pranger.
«America first?» Nicht bei der Zuverlässigkeit. Im Gegenteil: Die grösste Verbraucherorganisation der Welt, Consumer Reports aus den USA, attestiert US-Herstellern eine schlechte Langzeitqualität. Im aktuellen Zuverlässigkeits-Ranking für fünf bis zehn Jahre alte Pkw belegen sie fast durchweg Plätze im hinteren Drittel. Für Tesla kommt es besonders dick.
Zur Story