Zürcher Bezirksgericht verurteilt Primarlehrer – Lebenslanges Tätigkeitsverbot
Das Bezirksgericht Zürich hat einen 28-jährigen Primarlehrer am Donnerstag wegen Übergriffen auf 10- und 11-jährige Buben verurteilt. Er erhielt eine bedingte Freiheitsstrafe von 15 Monaten und ein lebenslängliches Tätigkeitsverbot.
Der junge Klassenlehrer hatte zwischen Dezember 2023 und Juni 2024 drei Buben mehrfach «innig und ungewöhnlich lange umarmt» und sie im Intimbereich angefasst und massiert.
Die Übergriffe beging der Primarlehrer im Schulzimmer eines Stadtzürcher Schulhauses und im Klassenlager im Tessin. Im Juni 2024 stellte ihn die Schule frei, nachdem eine Betreuungsperson beobachtet hatte, dass er nach einer der «innigen Umarmungen» eine sichtbare Erektion hatte.
Der Lehrer war im Schulhaus sehr beliebt und suchte sich für seine Übergriffe Kinder aus, die ohnehin seine Nähe gesucht hatten. «Sie haben das Vertrauen dieser Kinder missbraucht und ihre Stellung ausgenutzt», sagte die Richterin in der Urteilseröffnung.
Er unterrichtet jetzt Erwachsene
Das Gericht verurteilte den Schweizer wegen mehrfacher sexueller Handlungen mit Kindern und wegen sexueller Belästigung. Weil er Ersttäter ist, fiel die Freiheitsstrafe bedingt aus, bei einer Probezeit von zwei Jahren. Dazu kam eine Busse von 800 Franken.
Kinder unterrichten darf er für den Rest seines Lebens nicht mehr. Er wechselte deshalb bereits in die Erwachsenenbildung. Zusätzlich zum lebenslänglichen Tätigkeitsverbot kommt ein fünf Jahre dauerndes Kontaktverbot zu den drei Knaben.
Der Verurteilte muss den Opfern insgesamt 11'000 Franken Genugtuung zahlen. Freiwillig zeigte er sich zudem bereit, sämtliche Therapiekosten der Kinder zu übernehmen.
Der Mann ist auch selber in Therapie und nimmt Medikamente. Es sei positiv, dass er seine sexuelle Präferenzstörung angehe, sagte die Richterin. «Dieses Thema wird Sie ihr Leben lang begleiten.»
«Ich schäme mich»
Der Lehrer war von Beginn an geständig. «Ich weiss, dass meine Handlungen falsch waren und schäme mich sehr dafür», sagte er in der kurzen Befragung. «Es tut mir leid, dass die Kinder das über sich ergehen lassen mussten.» Er habe doch nur das Beste für sie gewollt.
Weil der Mann geständig war, konnte der Prozess im abgekürzten Verfahren geführt werden. Das heisst, dass der Urteilsvorschlag der Staatsanwaltschaft nach einer kurzen Befragung zum Urteil erhoben wurde. Plädoyers gab es keine. (sda)
