Gericht spricht Arbeiter nach tödlichem Unfall in Rüschlikon ZH frei
Das Bezirksgericht Horgen hat am Mittwoch drei Landschaftsgärtner freigesprochen. Keinem könne eine Schuld am tödlichen Unfall in Rüschlikon nachgewiesen werden.
Der Unfall und das Strafverfahren seien ein genügend grosser Denkzettel für die Beschuldigten, sagte der Richter bei der Urteilseröffnung. «Das Ereignis ist ohne Zweifel tragisch». Doch es sei nicht nachzuweisen, dass die Landschaftsgärtner von den nötigen Sicherheitsmassnahmen bei Aushubarbeiten Kenntnis hatten.
Der Richter sprach auch von einem nicht allzu grossen Strafbedürfnis, weil es keine Kläger im Verfahren gab. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
Die Beschuldigten waren Vorarbeiter und Projektleiter bei der Gartenbaufirma. Den Auftrag zum Aushub erhielten sie auf der Baustelle kurzfristig vom Architekten. Beim Unfall Im Juli 2024 kam ein 53-jähriger Arbeitskollege ums Leben. (dab/sda)
