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Polizistin umgefahren – Täter bittet um Entschuldigung

Winterthur: Polizistin umgefahren – Täter soll in eine «kleine Verwahrung»

01.02.2022, 09:5501.02.2022, 12:14
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Laut der Stadtpolizei Winterthur ist am Samstagabend in Wülflingen ZH ein 85-Jähriger bei einem Verkehrsunfall ums Leben gekommen. (Symbolbild)
Eine Polizistin bei einer Verkehrskontrolle. (Symbolbild)Bild: KEYSTONE

Der 22-Jährige, der 2019 in Winterthur eine Polizistin überfuhr und lebensgefährlich verletzte, leidet unter Schizophrenie. Der Gutachter empfiehlt deshalb eine stationäre Massnahme nach Artikel 59, auch «kleine Verwahrung» genannt. Ob er zum Tatzeitpunkt Stimmen hörte, wollte der Beschuldigte nicht sagen.

Gemäss einem Gutachten löste die psychische Krankheit eine Wesensveränderung beim jungen Schweizer aus. Seine Fähigkeit zur Selbstkritik bröckelte immer mehr. Er entfernte sich von gängigen Wertvorstellungen und wurde zunehmend enthemmter.

Auch heute noch hört der Beschuldigte «kommentierende Stimmen» in seinem Kopf. Was diese sagen oder befehlen, wollte er vor Gericht aber nicht sagen. Auch dazu, ob er zum Tatzeitpunkt vor zwei Jahren solche Stimmen hörte, äusserte er sich nicht.

Ein Gutachten attestiert ihm wegen seiner Schizophrenie eine schlechte Prognose. Um das Risiko für künftige Straftaten zu verringern, solle er eine stationäre Massnahme nach Artikel 59 antreten, umgangssprachlich auch «kleine Verwahrung» genannt. Dort könne seine Schizophrenie therapiert werden.

Eine Massnahme für junge Erwachsene, wie es die Anwältin fordert, hält der Gutachter für nicht zielführend. Er müsse nicht lernen zu arbeiten oder sich einzuordnen.

Mit 260 km/h bis fast nach Chur

Viel reden mochte der Beschuldigte, offensichtlich auf Anraten seiner Verteidigerin, nicht. Zur Tat gab er keinerlei Kommentar ab. Es ist aber erstellt, dass er am 13. Oktober 2019 in Neftenbach bei Winterthur einen schwarzen BMW 750 aus einer Garage stahl.

Mit bis zu 260 km/h raste er bis fast nach Chur, wendete und kehrte nach Winterthur zurück. Dort erwartete ihn die Polizei mit einer Strassensperre. Als er merkte, dass Polizistinnen und Polizisten ihre Waffen auf ihn richteten, lenkte er den Wagen aufs Trottoir, beschleunigte und fuhr mit voller Wucht in die Polizistin.

Die damals 39-Jährige wurde mehrere Meter durch die Luft geschleudert, prallte auf dem Asphalt auf und erlitt lebensgefährliche Verletzungen. Unter anderem erlitt sie einen Lungenkollaps und eine Verletzung der Halsschlagader mit Embolien.

In einer vorbereiteten Erklärung beteuerte der Beschuldigte im Kapuzenpulli, dass er die Polizistin nicht habe erfassen wollen. «Ich würde gerne alles rückgängig machen und wünsche mir, dass es ihr wieder gutgeht.» Er wisse jetzt, dass er psychisch krank sei.

Der Beschuldigte konsumierte seit dem Alter von 14 Jahren Drogen, zuerst Cannabis, dann auch LSD und Kokain, was immer wieder Psychosen auslöste und auch schon vor der Tat Klinikaufenthalte nötig machte. Sein Leben habe plötzlich eine andere Richtung genommen, was er selber aber nicht gemerkt habe, sagte er dazu.

Die Polizistin leidet noch heute unter den Folgen des Aufpralls. Sie kann zwar wieder arbeiten, bis auf Weiteres aber nur im Innendienst. Der Prozess wird am Nachmittag fortgesetzt. Die Urteilseröffnung findet am 8. März statt. (sda)

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