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Bezirksgericht Zürich spricht Darknet-Dealertrio schuldig

Symbolbild für Darknet und Hacker.r
Drei Männer aus Deutschland wurden wegen Drogenhandels im grossen Stil verurteilt. (Symbolbild)Bild: Shutterstock

Bezirksgericht Zürich spricht Darknet-Dealertrio schuldig

12.06.2025, 10:0416.06.2025, 17:53
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Das Bezirksgericht Zürich hat drei Männer aus Deutschland wegen Drogenhandels im grossen Stil verurteilt. Der Hauptbeschuldigte muss für 12 Jahre und 9 Monate ins Gefängnis.

Der 49-jährige Hauptbeschuldigte soll nach Verbüssung seiner Freiheitsstrafe für zehn Jahre des Landes verwiesen werden, so der Richter am Donnerstagmorgen bei der Urteilsverkündung.

Das Gericht hielt es für erwiesen, dass er zusammen mit zwei Mittätern 14,3 Kilogramm Kokain sowie grössere Mengen Marihuana, Haschisch, Ecstasy und halluzinogene Pilze verkauft hat.

Im Darknet und bei Telegram

Die Drogen wurden von 2018 bis 2022 auf Darknet-Marktplätzen sowie über Telegram und einen weiteren Messengerdienst verkauft. Die Bezahlung erfolgte in Kryptowährungen und die Drogen wurden in der Schweiz per Post verschickt. Der in Deutschland wohnhafte Hauptbeschuldigte erledigte sowohl den Einkauf grösserer Drogenmengen in Deutschland als auch das Portionieren und den Versand in der Schweiz.

Das Gericht ging davon aus, dass die verkauften Drogen insgesamt einen Wert von rund 1,7 Millionen Euro hatten. Die Berechnungen der Staatsanwaltschaft dazu hielt das Gericht für «plausibel». Der Hauptbeschuldigte wurde dazu verurteilt, dem Staat eine Million Franken zu zahlen.

Da der Beschuldigte zudem mittels Krypto-Transaktionen versuchte, die Herkunft des Geldes zu verschleiern und es zu verstecken, wurde er auch wegen Geldwäscherei verurteilt.

In der Verhandlung Ende Mai machte der Verteidiger des früheren Finanzanalysten geltend, dass die tatsächlich verkauften Mengen deutlich geringer gewesen seien als von der Staatsanwaltschaft behauptet. So habe der Beschuldigte auf den Darknet-Plattformen viele Scheinkäufe getätigt, um sich eine gute Bewertung zu verschaffen.

Die Strafanträge der Staatsanwaltschaft lagen leicht höher als die vom Gericht verhängten Strafen. Es erfolgten jedoch in allen Hauptpunkten Schuldsprüche.

Freiheitsstrafen auch für beide Mittäter

Einer der Mittäter ist ein 36-jähriger Deutscher, der in der Schweiz lebt. Er half dem Hauptbeschuldigten beim Abpacken und Verschicken der Drogenpäckchen. Das Gericht verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von 45 Monaten. Zudem muss er für sieben Jahre die Schweiz verlassen.

Der zweite Mittäter, ein 27-jähriger Deutscher, war für Kurierfahrten zuständig. Der Hauptbeschuldigte kaufte die Drogen jeweils in grösseren Mengen in Deutschland. Der 27-Jährige schmuggelte die Drogen mit seinem Auto in die Schweiz. Dafür erhielt er eine Freiheitsstrafe von 40 Monaten sowie einen Landesverweis von fünf Jahren.

Hoher Ermittlungsaufwand

Die Ermittlungen in diesem Fall waren für Polizei und Staatsanwaltschaft sehr arbeitsintensiv. So wurde unter anderem eine von den Tätern in Basel für den Drogenhandel angemietete Mansarde mit versteckten Kameras und Mikrofonen überwacht. Zudem fanden in den Räumlichkeiten mehrfach verdeckte Hausdurchsuchungen statt, bei denen die vorhandenen Drogen gewogen wurden.

Auch der Hauptbeschuldigte scheute für seine «moderne» Art des Drogenhandels offenbar keinen Aufwand. Er investierte sehr viel Zeit in den Aufbau und die Pflege seiner Auftritte auf verschiedenen Marktplätzen im Darknet. Um einen hohen Reinheitsgrad des Kokains gewährleisten zu können, reichte er zudem zahlreiche Proben beim Drogeninformationszentrum (DIZ) der Stadt Zürich ein. Im Labor wurde jeweils der Reinheitsgrad bestimmt.

Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig, sie können ans Zürcher Obergericht weitergezogen werden.

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