Die Zürcher Polizei-Korps müssen die Nationalität von Verdächtigen und Straftätern weiterhin angeben. Das Bundesgericht hat entschieden, dass diese kantonale Vorgabe rechtens ist. Mehrere Personen hatten verlangt, dass sie aufgehoben wird.
Bei der Regelung, dass alle Zürcher Polizeien die Nationalität von Verdächtigen und Straftätern nennen müssen, handelt es sich zwar um eine kantonale Vorgabe. Das Bundesgericht hält in seinem am Donnerstag publizierten Urteil jedoch fest, dass es solche nur dann aufhebt, wenn sie sich «jeder Auslegung entziehen», also mit übergeordnetem Recht absolut nicht vereinbar sind.
Dies ist bei der Nationalitätennennung jedoch nicht der Fall, kommt das Bundesgericht zum Schluss. Im März 2021 hatte das Zürcher Stimmvolk entschieden, dass alle Polizei-Korps die Nationalität von Verdächtigen und Straftätern nennen sollen. In den Jahren zuvor hatte die Zürcher Stadtpolizei bewusst darauf verzichtet. (aeg/sda)