Mehr MWST für AHV und Armee: Neuer Vorschlag für Finanzierung von Aufrüstung
Es waren keine guten Nachrichten, die Martin Pfister seinen Bundesratskollegen am Mittwoch überbringen musste. Die fünf Patriot-Luftabwehrsysteme, welche die Schweiz 2022 in den USA bestellte, kommen nicht nur später (2034), sondern sie werden auch massiv teurer: Statt 2,3 Milliarden Franken sollen sie neu 4,6 Milliarden kosten.
Das Patriot-Beispiel belegt: Die Armee braucht im überhitzten internationalen Rüstungsmarkt schnell mehr Geld. Für die Aufrüstung sind 31 Milliarden Franken nötig. Deshalb beschloss der Bundesrat 2026 eine befristete Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,8 Prozent.
Nur: Ausgerechnet SVP und FDP als Sicherheits-Parteien wollen nichts von einer Erhöhung der Mehrwertsteuer wissen. Das Geschäft ist total blockiert. In dieser zerfahrenen Situation tritt Swissmem mit einem brisanten Vorschlag an die Öffentlichkeit.
Der Industrieverband, der auch die Rüstungsbranche vertritt, schlägt eine temporäre Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,5 Prozent vor sowohl für die 13. AHV-Rente wie für die Aufrüstung der Armee. Die Bevölkerung soll dann in einer Paket-Abstimmung gleichzeitig und gemeinsam über beide Erhöhungen befinden. Der Swissmem-Vorschlag gründet auf der Idee von Mitte-Ständrat Benedikt Würth, der in einer Motion ein Sicherheitsprozent für AHV und Armee fordert.
«Idealtypischer Schweizer Kompromiss»
«Damit durchschlagen wir den gordischen Knoten», sagt Stefan Brupbacher, Direktor von Swissmem.
Beide Vorlagen seien «extrem absturzgefährdet». Besser sehe es bei einer Paketlösung aus. «Die Bevölkerung dürfte sie als idealtypischen Schweizer Kompromiss empfinden», glaubt er. «In beiden Fällen geht es um Sicherheit: bei der AHV um soziale Sicherheit, bei der Armee um militärische Sicherheit.»
Dass ausgerechnet FDP-Mitglied Stefan Brupbacher die Mehrwertsteuer-Paket-Lösung vorschlägt, ist brisant. Die FDP hat in einer Fraktionsmotion eine Erhöhung der Mehrwertsteuer für die Armee «ausdrücklich ausgeschlossen». Brupbacher betont, dass Sicherheit für die Industrie ein wichtiger Standortvorteil sei. «Heute ist die Schweiz aber völlig unvorbereitet», urteilt er.
Selbst mit fünf Patriot-Systemen könne die Schweiz nur drei Städte schützen. Brupbacher: «Falls in zwei bis fünf Jahren ein weiterer europäischer Staat angegriffen wird, wird bei uns das grosse Jammern einsetzen. Zudem werden wir international massiv unter Druck geraten.» Bereits heute seien Forderungen anderer Staaten zu hören, die Schweiz müsse entweder mehr investieren oder sie für ihre Sicherheitsdienste entschädigen.
Rechtsgutachten hält fest: Einheit der Materie gegeben
Für das AHV-Armee-Paket hat Swissmem ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben bei Andreas Glaser, Professor für Staats-, Verwaltungs- und Europarecht der Uni Zürich und des Zentrums für Demokratie Aarau. Glaser hat drei Abstimmungsvarianten daraufhin geprüft, ob sie die in der Bundesverfassung geforderte Einheit der Materie erfüllen. Sie verknüpfen Armee und AHV in der Abstimmung unterschiedlich eng.
Swissmem wie Glaser sprechen sich deutlich für jene Variante aus, welche die 13. AHV-Rente und die Aufrüstung der Armee in eine einzige Vorlage verpackt und symmetrisch ausgestaltet ist: Die Erhöhung der Mehrwertsteuer beträgt in beiden Fällen 0,5 bis 0,6 Prozent und wird auf sechs bis acht Jahre befristet.
In seinem Gutachten kommt Professor Glaser zum Schluss, dass verfassungsrechtlich zwar alle drei Varianten zulässig seien. Die Transparenz spreche aber für das Vorgehen mit einer einzigen gemeinsamen Abstimmung.
Generell habe die Bundesversammlung grossen Spielraum, was die Einheit der Materie betreffe, betont Glaser.
Kernkriterium sei ein sachlicher Zusammenhang zwischen verschiedenen Teilen einer Vorlage. Dieser werde in der Praxis relativ grosszügig beurteilt, vor allem, wenn Finanzvorlagen und politische Kompromisspakete im Spiel seien. Beides ist beim AHV-Armee-Paket der Fall.
«Erweisen sich die beabsichtigten Erhöhungen der Mehrwertsteuer zur Finanzierung der 13. AHV-Rente und der Armee im Parlament nur gemeinsam als mehrheitsfähig», schreibt Glaser in seiner Gesamtbetrachtung, «ist es zulässig, beide Elemente der Mehrwertsteuererhöhung Volk und Ständen in einem Beschluss zu unterbreiten.»
Bei Swissmem betont man, das Rechtsgutachten, zeige, dass die Einheit der Materie sehr flexibel definierbar sei. «Im Fall der AHV und der Armee hat diese Einheit mehrere Komponenten», sagt Direktor Brupbacher: «Einheit der Materie in Form von Sicherheit, Einheit der Finanzierung, einheitliche Mehrwertsteuer-Erhöhung und Einheit der zeitlichen Befristung.»
Swissmem will Postfinance mehrheitlich privatisieren
Mit der temporären Erhöhung der Mehrwertsteuer macht Swissmem eine Ausnahme, was Einnahmen über Steuern betrifft. Sonst lehnt der Verband zusätzliche Lohnabzüge oder neue Steuern auf Bundesebene wie Erbschafts- oder Kapitalgewinnsteuer kategorisch ab. Auch die Schuldenbremse soll nicht angefasst werden. «Es ist unsere Horrorvorstellung, dass die Bürgerlichen letztlich die Schuldenbremse schleifen», sagt Brupbacher, «weil sie nicht den Mut hatten, das dringend benötigte Geld für die Armee rechtzeitig zu beschaffen und die Chance der Verbindung mit der ebenfalls gefährdeten 13. AHV-Rente verpassten.»
Selbst wenn eine Paketlösung zustande kommt, muss das Parlament zusätzliches Geld auftreiben für AHV wie Armee. Neben Sparen und Bremsen des Ausgabenwachstums regt Swissmem eine mehrheitliche Privatisierung der Postfinance an. Die Sperrminorität soll allerdings beim Bund verbleiben.
«Das würde Milliarden einbringen», sagt Brupbacher. «Man kann die Postfinance heute guten Gewissens in den Markt entlassen.» Das würde die Postfinance dynamisieren und das Risiko für den Staat mindern, heisst es bei Swissmem. Zudem hätte die Schweiz nach dem Wegfall der CS «einen zusätzlichen Player auf dem Finanzmarkt». (aargauerzeitung.ch)
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