Die Staatsanwälte der süditalienischen Stadt Bari haben die Eröffnung eines neuen Prozesses gegen den ehemaligen italienischen Premier Silvio Berlusconi in Zusammenhang mit einem Skandal um Callgirls beantragt.
Die Staatsanwälte verdächtigen Berlusconi, dem skandalumwitterten Unternehmer Giampaolo Tarantini 850'000 Euro für Falschaussagen über die Beziehungen zu Callgirls gezahlt zu haben.
Tarantini soll Berlusconi die Callgirls für seine ausschweifenden Partys vermittelt haben. Ein Gericht in Bari wird am 14. November über die Eröffnung eines Prozesses gegen Berlusconi entscheiden, berichteten italienische Medien.
Die Ermittler gehen davon aus, dass sich Tarantini mit der Vermittlung attraktiver Frauen politische Begünstigungen für seine Geschäfte im Gesundheitsbereich sichern wollte. Der Unternehmer war Inhaber einer Gesellschaft, die auf Dienstleistungen im Gesundheitswesen spezialisiert ist.
Derweil rückt für Berlusconi das Berufungsurteil im «Ruby»-Prozess um Amtsmissbrauch und Sex mit minderjährigen Prostituierten näher. Schon nächsten Freitag soll das Urteil kommen.
Zum Beginn ihrer Plädoyers machte die Anklage am Freitag in Mailand deutlich, dass sie den Ex-Ministerpräsidenten für schuldig hält und keine weitere Verzögerung des Prozesses will: Generalstaatsanwalt Piero De Petris wandte sich gegen den Antrag der Verteidigung, die Verfahrensdebatte neu zu eröffnen.
Dann hätten Zeugen der Verteidigung wie Hollywood-Star George Clooney oder der portugiesische Fussballer Cristiano Ronaldo gehört werden können. Von solchen Prominenten hatte sich Berlusconis Seite Aussagen versprochen, die einen harmlosen Charakter der angeblich so wilden «Bunga-Bunga»-Feste in seiner Villa Arcore hätten belegen sollen.
Die Staatsanwaltschaft aber meinte, die Bedeutung solcher Aussagen für den Prozess sei «gleich Null». Nach der Replik der Verteidiger in der kommenden Woche soll dem Terminplan der Berufungsrichter zufolge bereits nächsten Freitag (18. Juli) das Urteil gefällt werden.
Die Anwälte des Angeklagten dürften erneut Freispruch für ihren Mandanten fordern, der sich wiederholt als unschuldig bezeichnet hatte. Im ersten Prozess um die «Bunga-Bunga-Feste» war Berlusconi zu sieben Jahren Haft ohne Bewährung und zu einem lebenslangen Verbot öffentlicher Ämter verurteilt worden.
Nach einer erneuten Verurteilung auch im Berufungsverfahren kann Berlusconi noch vor das Kassationsgericht in Rom ziehen. Er ist bereits rechtskräftig wegen Korruption in dem sogenannten Mediaset-Prozess verurteilt.
Bei einer definitiven Verurteilung droht ihm Medienberichten zufolge ein zehnjähriger Hausarrest, da auch die Amnestie und Vergünstigungen nach dem Mediaset-Korruptionsurteil gegen ihn dann wegfallen könnten. (dwi/sda/dpa)