Bereits im Oktober 2014 erhielt der 30-Jährige vom Gericht eine Strafe wegen illegalen Hanfanbaus. Damals kam er mit einer Probezeit von zwei Jahren bedingt davon. Brisant: Es war schon das zweite Mal, dass er erwischt wurde, wie das «St.Galler Tagblatt» schreibt.
Das hielt ihn nicht davon ab, kurze Zeit später gleich wieder eine Indoor-Hanfplantage in seiner Wohnung einzurichten – mit wenig Erfolg. Ende Mai 2015 klopfte die Polizei an seine Tür und fand die grünen Pflanzen auch prompt.
Das Kreisgericht St.Gallen sprach den Mann wegen «Vergehen
gegen das Betäubungsmittelgesetz» und «Vergehen gegen das
Bundesgesetz über explosionsgefährliche Stoffe» schuldig – zumal man bei ihm neben den Hanfpflanzen auch noch zwei «Dum Bum» fand. Das ist bodenknallendes Feuerwerk, das
in der Schweiz verboten ist.
Der Beschuldigte muss nun insgesamt über 30'000
Franken an Geldstrafen und Verfahrenskosten zahlen. (rwy)
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Die beliebtesten Kommentare
äti
15.02.2016 07:29registriert Februar 2016
So treibt die Polizei den Hanf-Preis nach oben und fördert weitere Kriminalität. Einzig funktionierendes Rezept: Freigabe wie beim Bier.