St.Gallen: Und er konnte es nicht lassen – diesmal blecht der Hobby-Hanfbauer ziemlich
- Bereits im Oktober 2014 erhielt der 30-Jährige vom Gericht eine Strafe wegen illegalen Hanfanbaus. Damals kam er mit einer Probezeit von zwei Jahren bedingt davon. Brisant: Es war schon das zweite Mal, dass er erwischt wurde, wie das «St.Galler Tagblatt» schreibt.
- Das hielt ihn nicht davon ab, kurze Zeit später gleich wieder eine Indoor-Hanfplantage in seiner Wohnung einzurichten – mit wenig Erfolg. Ende Mai 2015 klopfte die Polizei an seine Tür und fand die grünen Pflanzen auch prompt.
- Das Kreisgericht St.Gallen sprach den Mann wegen «Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz» und «Vergehen gegen das Bundesgesetz über explosionsgefährliche Stoffe» schuldig – zumal man bei ihm neben den Hanfpflanzen auch noch zwei «Dum Bum» fand. Das ist bodenknallendes Feuerwerk, das in der Schweiz verboten ist.
- Der Beschuldigte muss nun insgesamt über 30'000
Franken an Geldstrafen und Verfahrenskosten zahlen. (rwy)
