Das verlangt eine Abstimmungsbeschwerde, die am Donnerstag beim Bundesgericht eingereicht wurde. Teile der Abstimmungskampagne seien rassendiskriminierend gewesen und damit strafbar. Mit Hilfe eines rassistischen Inserats sei die Willensbildung der Stimmberechtigten manipuliert worden.
Die beiden Beschwerdeführer, bei denen es sich um den Zürcher Strafrechtler David Gibor und den Staatsrechtler Tomas Polenka handelt, beziehen sich auf das SVP-Inserat «Kosovaren schlitzen Schweizer auf!», das während der Abstimmungskampagne in Printmedien erschienen und ab Spätsommer 2011 auch auf den Webseiten der SVP sowie jener der Masseneinwanderungs-Initiative aufgeschaltet war.
Wegen des Inserats müssen sich SVP-Generalsekretär Martin Baltisser und seine Stellvertreterin Silvia Bär Ende April vor einem Berner Strafgericht verantworten. Sie sind wegen mehrfacher Rassendiskriminierung angeklagt. Bei den Beschwerdeführern handelt es sich wiederum um David Gibor und Tomas Poledna.
Vor wenigen Tagen hat das Strafgericht Bern-Mittelland entschieden, dass es auf die Anklage der Staatsanwaltschaft gegen Baltisser und Bär eintritt. «Mit der Anklagezulassung hat das Strafgericht zum Ausdruck gebracht, dass es das 'Kosovarenschlitzer'-Inserat der SVP für strafrechtlich relevant hält und jedenfalls nicht ausschliesst, dass eine Straftat vorliegt», sagte Gibor dazu auf Anfrage.
Und damit ergibt sich laut dem Anwalt eine neue Fragestellung: «Wurde mit einer strafbaren Handlung in unzulässiger Weise auf das Resultat der Volksabstimmung über die Masseneinwanderungsinitiative eingewirkt?» (wst/sda)