Die Universität Zürich ist mit ihrer Klage wegen Amtsgeheimnisverletzung gegen ihren ehemaligen Mitarbeiter Christoph Mörgeli abgeblitzt. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren ein. Anlass für die Strafanzeige war, dass Mörgeli die Namen der Autoren eines als vertraulich eingestuften Expertenberichts öffentlich bekanntgegeben hatte.
Die Staatsanwaltschaft Zürich habe das Verfahren eingestellt, bestätigte Corinne Bouvard, Sprecherin der Oberstaatsanwaltschaft, am Donnerstag auf Anfrage einen Artikel im «Tages-Anzeiger.» Mörgeli erhält eine Umtriebsentschädigung und Genugtuung von 8289 Franken. Die Einstellung ist gemäss Bouvard noch nicht rechtskräftig.
Die Universität Zürich verzichtet auf eine Beschwerde gegen die Einstellung, wie sie auf Anfrage mitteilte. Man habe den Entscheid und die Begründung der Staatsanwaltschaft zur Kenntnis genommen.
Die Vorwürfe der Uni basieren auf einer Medienkonferenz vom 11. April 2013, die Mörgeli organisiert hatte. Mörgeli hatte die gemäss Uni vertraulichen Namen der Mitglieder einer internationalen Expertenkommission genannt, welche die Objektsammlung des Medizinhistorischen Instituts und Museums beurteilt hatten. (aeg/sda)