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Vermieter sollen Zins des Vormieters offenlegen 

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Bundesrat fordert

Vermieter sollen Zins des Vormieters offenlegen 

Vermieter sollen künftig in der ganzen Schweiz neuen Mietern den vorherigen Mietzins mitteilen und eine allfällige Mietzinserhöhung begründen müssen.
28.05.2014, 13:4828.05.2014, 14:12
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In sieben Kantonen müssen Vermieter heute schon neuen Mietern den vorherigen Mietzins in einem Formular mitteilen. Künftig soll dies in der ganzen Schweiz Pflicht sein – unabhängig davon, ob Wohnungsmangel herrscht oder nicht. Der Bundesrat hat am Mittwoch die Vernehmlassung zu Gesetzesänderungen eröffnet, mit welchen er den Preisdruck lindern möchte.

Das Ziel sei eine preisdämpfende Wirkung, ohne dass für Vermieter materielle Einschränkungen entstünden, schreibt das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) von Bundesrat Johann Schneider-Ammann in einer Mitteilung.

Der Bundesrat hatte die Massnahmen im Januar angekündigt, drei Wochen vor der Abstimmung über die Masseneinwanderungs-Initiative. Schneider-Ammann zeigte sich damals überzeugt, dass damit willkürliche Preisentwicklungen vorgebeugt werden können.

Nur für Wohnräume

Aus Sicht des Bundesrates ist die Mitteilung vor Vertragsabschluss sowohl für den Mieter als auch für den Vermieter vorteilhaft. Der Mieter verfüge so über die nötigen Informationen, um zu entscheiden, ob er die Wohnung mieten wolle oder nicht. Für den Vermieter sinke das Risiko, dass der Mieter den Anfangsmietzins anficht. Erhalte der Mieter die Informationen zum Vormietzins erst nachträglich, sei das Risiko weitaus grösser, hält der Bundesrat fest.

Die neue Regelung würde nur für Wohnräume gelten. Die Standardformulare will der Bund im Internet zur Verfügung stellen. Vermieter sollen zudem die Möglichkeit haben, ein eigenes Formular durch das Bundesamt für Wohnungswesen genehmigen zu lassen. 

Einjährige Sperrfrist

Geplant sind auch weitere Änderungen. Die Vermieter sollen während des ersten Jahres den Mietzins nicht wegen wertvermehrenden oder energetischen Verbesserungen erhöhen dürfen. Mit dieser einjährigen Sperrfrist möchte der Bundesrat verhindern, dass die Mieter kurz nach Mietbeginn eine unerwartete Mietzinserhöhung erhalten. Erlaubt wäre dies künftig nur, wenn der Mieter bereits vor Abschluss des Mietvertrages schriftlich darüber informiert worden ist.

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