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EU-Gericht erklärt «Drei Streifen»-Marke von Adidas für ungültig

EU-Gericht erklärt «Drei Streifen»-Marke von Adidas für ungültig

19.06.2019, 10:5319.06.2019, 13:38
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epa07591449 A Chinese woman walks past a logo of Adidas outside Adidas store in Beijing, China, 22 May 2019. A letter signed by 173 companies which including Nike, Adidas, says the US President's ...
Bild: EPA/EPA

Der Sportartikelhersteller Adidas hat nach einem Urteil des EU-Gerichts einen Teil seiner Drei-Streifen-Markenrechte verloren. Die Entscheidung vom Mittwoch beschränkt sich nach Darstellung des Unternehmens auf eine spezielle Ausführung. Die umfangreichen EU-Markenrechte für die drei Streifen in unterschiedlichen Formen blieben unberührt.

Die Luxemburger Richter erklärten am Mittwoch, das Unternehmen habe nicht bewiesen, dass das Zeichen aus drei parallelen, gleich breiten und im gleich Abstand in beliebiger Richtung angebrachten Streifen in der gesamten EU bei den Verbrauchern genug Unterscheidungskraft erlangt habe (Rechtssache T 307/17).

Beschwerde von Konkurrenz

Hintergrund des Falls war eine Entscheidung des EU-Markenamts im spanischen Alicante nach einer Beschwerde eines Konkurrenzunternehmens. Im Kern ging es um die Frage, ob Verbraucher diese Form der drei Streifen automatisch mit Adidas in Verbindung bringen. Die Firma hatte sich das Zeichen ursprünglich für Bekleidungsstücke, Schuhe und Kopfbedeckungen gesichert. Adidas klagte daraufhin in Luxemburg. Innerhalb von gut zwei Monaten steht nun theoretisch noch der Weg zur obersten Instanz offen, dem Europäischen Gerichtshof (EuGH).

Viele von Adidas vorgelegte Belege seien ungültig, da sie etwa umgekehrte Farbmuster aufwiesen - etwa weisse Streifen auf schwarzem Hintergrund anstatt schwarze Streifen auf weissem Hintergrund, erklärten die Luxemburger Richter weiter. Die einzigen Nachweise von gewisser Relevanz bezogen sich demnach zudem nur auf fünf EU-Staaten und konnten nicht auf die EU hochgerechnet werden.

Breiter Schutz gewährleistet

«Wir sind enttäuscht», sagte eine Adidas-Sprecherin. Mit dieser Entscheidung sei bestätigt worden, dass in Europa nicht für alle Positionen und Richtungen der Drei-Streifen-Marke auf Adidas-Produkten ein markenrechtlicher Schutz gewährt werden könne.

«Diese Entscheidung beschränkt sich auf eine spezifische Ausführung der Drei-Streifen-Marke und hat keinen Einfluss auf den breiten markenrechtlichen Schutz, den Adidas auf seine bekannte Drei-Streifen-Marke in verschiedenen Formen in Europa nach wie vor hat», sagte sie weiter. «Wir werden sie nun eingehend analysieren und die Hinweise aus dem Urteil für das künftige Vorgehen zum Schutz unserer Drei-Streifen Marke für verschiedene Positionierungen auf den Produkten nutzen.»

Zu den finanziellen Folgen der Entscheidung äusserte sich das Unternehmen nicht. Die Adidas-Aktie gab im Laufe des Tages um mehr als 1,5 Prozent nach. (aeg/awp/sda/dpa)

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