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Diese Änderungen treten im April in der Schweiz in Kraft

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Ein Schild in Crans-Montana, das nach der Katastrophe vom 1. Januar auf ein Pyro- und Feuerwerkverbot hinweist.Bild: keystone

Pyroverbot und Co. – diese Änderungen treten im April in der Schweiz in Kraft

01.04.2026, 07:3401.04.2026, 07:34

Schweizweit ist künftig das Zünden von Pyros in öffentlichen Räumen verboten, die Swisscom erhöht ihre Abopreise, die Schutzmassnahmen gegen die Vogelgrippe werden aufgehoben und der digitale Brief gehört bei der Post neu zur Grundversorgung. Diese und weitere Änderungen treten im April in der Schweiz in Kraft. Ein Überblick.

Nationales Pyroverbot

Die Brandkatastrophe von Crans-Montana wirkt nach: Ab dem 1. April gilt in der gesamten Schweiz ein Verbot für das Zünden von Pyros in öffentlich zugänglichen Räumen. Das hat ein Organ des Konkordats der Baudirektorinnen und -direktoren aller 26 Kantone beschlossen. Das Verbot gilt als Sofortmassnahme nach Crans-Montana bis zum Inkrafttreten der geplanten Totalrevision der Brandschutzvorschriften.

Telekommunikation

Der grösste Schweizer Telekomkonzern Swisscom erhöht die Preise für Privatkunden auf breiter Front. Millionen Kunden müssen ab 1. April tiefer in die Tasche greifen. Die Abonnements für Internet und Mobilfunk werden um 1.90 Franken pro Monat teurer, jene für TV und Festnetztelefonie steigen um 90 Rappen. Dies ist die umfangreichste Preiserhöhung der Swisscom seit vielen Jahren. Der Preisaufschlag gilt für Neu- und Bestandskunden. Ausgenommen seien die Grundversorgung, Prepaid-Angebote sowie die reinen Daten- und Kinder-Abos beim Mobilfunk.

Vogelgrippe

Die Gefahr einer Ansteckung von Hausgeflügel mit der Vogelgrippe ist gesunken. Daher werden die im November des vergangenen Jahres verhängten Schutzmassnahmen per 1. April aufgehoben. Hintergrund ist laut dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen der weitgehend abgeschlossene Vogelzug. Seit Mitte Februar seien in der Schweiz keine neuen Fälle bei Wildvögeln mehr festgestellt worden, teilte das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen mit.

Lärmschutz

Am 1. April tritt im Rahmen der Änderungen des Umweltschutzgesetzes die neue Lärmschutz-Verordnung in Kraft. Die neuen Regelungen präzisieren insbesondere die lärmrechtlichen Kriterien für Baubewilligungen und sollen damit klare Rechtsgrundlagen für Bauzonen in lärmbelasteten Gebieten schaffen. Gemeinden können neu unter bestimmten Voraussetzungen auch dann eine Baubewilligung erteilen, wenn die Einhaltung der Lärmgrenzwerte nicht mit verhältnismässigem Aufwand möglich ist. Beispielsweise, mit dem Einbau einer kontrollierten Wohnraumlüftung.

Digitaler Brief

Ab dem 1. April gehört der digitale Brief zur Grundversorgung der Post. Damit reagiert die Schweizerische Post auf die starke Zunahme bei den digitalen Services: 4,5 Millionen Sendungen sind laut angaben der Post 2025 digital verschickt worden, was einer Zunahme von sechzig Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht. Per Ende 2025 hatten 360'000 Privatkundinnen und -kunden den Empfang digitaler Sendungen abonniert – rund 90 Prozent mehr als noch vor einem Jahr.

Post

Auch die regulatorischen Vorgaben zur Pünktlichkeit von Briefen und Paketen der Post werden auf 1. April auf 90 Prozent vereinheitlicht. Bislang galten sie für 97 Prozent der Briefe und 95 Prozent der Pakete. Durch die gelockerten Vorgaben kann die Post laut dem Bundesrat die Grundversorgung effizienter und kostengünstiger bereitstellen.

Rinderkrankheit

Damit Schweizer Rinder nicht von der Tierseuche LSD angesteckt werden, sollen sie in dieser Saison nicht auf französischen Alpen gesömmert werden dürfen. So soll die Gesundheit des gesamten Schweizer Rindviehbestandes von rund 1,5 Millionen Tieren geschützt werden. Das vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) erlassene Verbot tritt per 1. April in Kraft. Ausserdem verordnete der Bund eine Auffrischimpfung für alle Rinder, Büffel und Bisons des Kanton Genfs sowie Teilen der Waadt und des Wallis.

Erneuerbare Energie

Der Bau von grossen Produktionsanlagen für erneuerbare Energien soll ab April schneller möglich sein. Mit einem Beschleunigungserlass sollen die Verfahren bei der Planung und Bewilligung von Solar-, Wasserkraft- und Windenergieanlagen von nationalem Interesse vereinfacht und zu verkürzt werden. Unter anderem werden der Planungsprozess für den Ausbau des Stromnetzes vereinfacht und Bewilligungs- und Rechtsmittelverfahren gestrafft. Der Beschleunigungserlass wurde im September 2025 von den eidgenössischen Räten verabschiedet.

Arbeit

Im Maler- und Gipsergewerbe tritt am 1. April ein neuer Gesamtarbeitsvertrag in Kraft. Unter anderem werden schrittweise die unbezahlte Reisezeit zu bezahlter Arbeitszeit, die Samstagsarbeit verteuert und die Spesen erhöht. Der in der Regel alle drei Jahre erneuerte GAV wird vom Bundesrat jeweils für allgemeinverbindlich erklärt und gilt somit zwingend für alle Maler- und Gipserbetriebe im Verbands- und Vertragsgebiet. (sda/con)

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