Jetzt ist das Parlament am Zug: Die wichtigsten Antworten zum UBS-Streit
Am Dienstag beugen sich die Wirtschaftspolitiker des Ständerats erneut über das UBS-Dossier. Im Zentrum stehen letztlich zwei Fragen. Erstens: Mit wie viel Eigenkapital muss die letzte Schweizer Grossbank ihre Auslandstöchter im Stammhaus unterlegen? Und zweitens: Muss sie künftig für die staatlich garantierte Notfall-Liquiditätsspritze eine Gebühr bezahlen? Das sind die wichtigsten Fakten hierzu.
Wie ist die Situation beim Eigenkapital heute?
Heute muss die UBS ihre Tochtergesellschaften im Schweizer Stammhaus nur mit 45 Prozent «hartem Kernkapital» (CET 1) unterlegen. So wollen es die aktuellen gesetzlichen Regeln. Zudem hält die UBS noch «zusätzliches Kernkapital» in Form von sogenannten AT1-Anleihen, die im Krisenfall helfen sollen, die Eigenkapitaldecke zu stärken. Insgesamt kommt die UBS so auf eine Quote von rund 55 Prozent.
Was ist «hartes Kernkapital»?
Hartes Kernkapital – im Englischen Common Equity Tier 1, kurz CET1 – bezeichnet im Bankensektor einen Teil der gesetzlichen Vorgaben für Eigenkapital durch den Gesetzgeber. Es ist dasjenige Eigenkapital, das einer Bank uneingeschränkt und unmittelbar zur Deckung von Verlusten zur Verfügung steht.
Konkret besteht hartes Kernkapital unter anderem aus den Stammaktien einer Bank sowie aus offenen Reserven: also aus nicht ausgeschütteten Gewinnen, die zur Verlustdeckung bereitstehen.
Das Minimum an hartem Kernkapital beträgt gemäss den internationalen Basel III-Richtlinien 4,5 Prozent. Beim «einfachen» Kernkapital sind es 6 Prozent.
Wieso will der Bundesrat die Regeln ändern?
Der Untergang der Credit Suisse hat aufgezeigt, dass Probleme bei den Auslandstöchtern das Mutterhaus in Schieflage bringen können. Das lässt sich anhand eines fiktiven Rechenbeispiels illustrieren: Verliert eine Tochtergesellschaft im Ausland 10 Milliarden Dollar an Wert, dann sind heute im Stammhaus «nur» 4,5 Milliarden Dollar Eigenkapital dafür reserviert. Der weitere Verlust von 5,5 Milliarden Dollar würde dem Eigenkapital belastet, das für andere Geschäfte vorgesehen ist.
Der Bundesrat will diese «Lücke» nun schliessen. Setzt er sich durch, müssen die hiesigen systemrelevanten Banken ihre Tochtergesellschaften neu mit 100 Prozent «hartem Eigenkapital» unterlegen statt mit den besagten 45 Prozent. Diese Vorgabe ist zwar allgemein formuliert, trifft aber faktisch nur die UBS, da sie als einzige systemrelevante Schweizer Bank auch ein grosses Auslandsgeschäft betreibt. Für die drei anderen, nach dem CS-Ende übrig gebliebenen systemrelevanten Banken – die Zürcher Kantonalbank (ZKB), Raiffeisen und die Postfinance – ändert sich diesbezüglich nichts.
Der Bundesrat spricht hier von einer «zielgerichteten Massnahme», die zentral sei zur Stärkung der Finanzstabilität. UBS-Chef Sergio Ermotti hingegen hat den Plan wiederholt als «extrem» bezeichnet. In der Tat müsste die Grossbank mit dieser Änderung gemäss Schätzungen der Behörden ihr «hartes» Kernkapital im Stammhaus um weitere 20 Milliarden Dollar aufstocken.
Das sind 20 Milliarden Dollar, welche die UBS lieber anders und gewinnbringender einsetzen möchte. Zudem verteuert die neue Regel die Auslandsexpansion der UBS, namentlich in den USA, wo die Bank grosse Pläne hat. Das räumt auch Karin Keller-Sutter ein. «Doch der Steuerzahler muss nicht das Risiko der Wachstumsstrategie in den USA tragen», sagte die Finanzministerin im April bei der Präsentation der bundesrätlichen Entscheide.
Sukkurs erhält sie dabei von der Nationalbank, der Finanzmarktaufsicht, von der Wissenschaft und auch von Bankern. Für einige Branchenkollegen ist der bundesrätliche Vorschlag «das absolute Minimum», wie sie gegenüber «Schweiz heute» festhielten.
Steht die UBS alleine da?
Nein. Eine Gruppe von Parlamentariern um den freisinnigen Ständerat Thierry Burkart und die grünliberale Ständerätin Tiana Moser hat ein Gegenprojekt präsentiert. Demnach müsste die UBS die Auslandstöchter nur mit 50 Prozent «hartem Kernkapital» unterlegen. Für die zweiten 50 Prozent könnte sie auf AT1-Anleihen zurückgreifen.
Billiger dürfte die UBS nicht davonkommen, schliesslich steht die Politik in der Pflicht, etwas zu tun, nachdem die Schweiz zweimal innert 15 Jahren eine Grossbank retten musste. Dennoch hat die ständerätliche Wirtschaftskommission bei ihrer letzten Sitzung von Anfang Mai noch keinen Beschluss gefasst. Die Wirtschaftspolitiker wollten «angesichts der Tragweite des anstehenden Entscheids (...) verschiedene Varianten und Alternativen zum Vorschlag des Bundesrats vertieft und mit genügend Zeit diskutieren». Hingegen wurden Anträge eingereicht und weitere Abklärungsarbeiten zuhanden der Verwaltung in Auftrag gegeben.
Wie geht es jetzt weiter?
Am Dienstagvormittag will die Kommission nun entscheiden. «Die Fakten liegen auf dem Tisch», sagt Kommissionspräsident und Mitte-Ständerat Erich Ettlin, «Wir müssen nun unsere Arbeit machen.» Sollte die vorgesehene Zeit nicht ausreichen, hat er vorgesorgt und einen Reservetermin am 31. August eingeplant. Denn das Geschäft soll noch in der Herbstsession im Ständerat behandelt werden.
Wie aus dem Bundeshaus zu vernehmen ist, liegen nicht nur der bundesrätliche Plan und jener der Gruppe um Burkart und Moser auf dem Tisch, sondern auch mehrere «Kompromissvorschläge». Darunter ist auch jener des Ökonomen und Publizisten Fabio Canetg, den «Schweiz heute» publik gemacht hat– und der beiden Seiten etwas entgegenkommt: Erstens der UBS, weil sie die Auslandstöchter im Stammhaus «nur» mit 75 Prozent harten Kernkapital unterlegen müsste. Und zweitens auch dem Bundesrat, weil Canetg eine progressive Komponente einbaut: Je stärker die UBS im Ausland wächst, desto höher wird die Quote zur Eigenkapitalunterlegung aufgestockt.
Was wollen die Wirtschaftspolitiker sonst noch entscheiden?
Ebenfalls traktandiert ist der sogenannte Public Liquidity Backstop (PLB), also die staatliche Liquiditätssicherung für den Notfall, die international zur Standardausrüstung der «Too big to fail»-Gesetzgebung gehört. In der Schweiz fehlt sie noch, weil zuerst der Bundesrat und nun auch das Parlament das Geschäft auf die lange Bank geschoben hat.
Angewendet wurde der PLB in der Schweiz allerdings schon einmal: per Notrecht in der CS-Krise. Nun soll er gesetzlich verankert werden. Im Grundsatz sind alle dafür. Differenzen gibt es allerdings bei der Frage, ob die systemrelevanten Banken für dieses staatliche Auffangnetz eine Gebühr zu bezahlen haben. Und falls ja, wann? Erst im Schadensfall oder auch schon im Voraus, also wie bei einer Versicherung?
Der Bundesrat plädiert für eine Voraus-Pauschale und rennt damit in Zeiten klammer Kassen bei den Parlamentariern offene Türen ein. Ganz zum Ärger aller systemrelevanten Banken, die alle zur Kasse gebeten würden. (schweizheute.ch)
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