US-Medienbericht: So wollen Parlamentarier die «Lex UBS» abschwächen
Finanzministerin Karin Keller-Sutter und der Bundesrat wollen die Regulierung systemrelevanter Banken in der Schweiz verschärfen. Da es faktisch nur eine davon gibt – die UBS –, wird der Vorschlag des Bundesrates, den er Ende April an das Parlament übermittelt hatte, auch «Lex UBS» genannt.
Eigentlich hätte die Wirtschaftskommission des Ständerates (WAK-S) Anfang Mai über diesen Vorschlag sowie allfällige Alternativen befinden sollen. Erst danach kann im Ständerat und später im Nationalrat über die Revision des Bankgesetzes abgestimmt werden. Doch die 13 Mitglieder der Ständeratskommission entschieden sich, den Entscheid zu vertagen. In der Sitzung haben sie zahlreiche Personen angehört: Professorinnen und Professoren, Vertreter der Kantone, der Nationalbank, der FINMA, der UBS sowie der Verbände Bankiervereinigung, Economiesuisse und Swissmem.
Über die «Lex UBS» wird also erst an der Sitzung vom 10./11. August 2026 weiterberaten, womit die Abstimmung im Ständerat frühestens im September stattfinden dürfte.
Neue Idee eines Stufenmodells
Klar ist: Da die Wirtschaftskommission des Ständerates bürgerlich dominiert ist, dürfte der Vorschlag von Keller-Sutter eher abgeschwächt als verschärft werden. Die US-amerikanische Newsagentur Bloomberg will nun herausgefunden haben, welche Vorschläge Mitglieder der Kommission in die Diskussion gebracht hatten. Bloomberg stützte sich dabei auf Aussagen von «mit der Angelegenheit vertrauten Personen», die allerdings namentlich nicht genannt werden wollten.
Einer der Anträge, die Anfang des Monats in der Kommission eingereicht wurden, will, dass die UBS ihre Auslandstöchter mit lediglich 80 Prozent Eigenkapital unterlegen müsste. Ein anderer schlägt sogar nur 75 Prozent vor.
«Lex UBS»: Der Vorschlag des Bundesrates
Ohne die Rettungsaktion durch Akteure des Schweizer Staates gäbe es in der Schweiz keine Grossbank mehr. Um den Schweizer Finanzplatz in Zukunft sicherer zu machen und die Risiken für die Steuerzahlenden zu minimieren, schlägt der Bundesrat deshalb eine Verschärfung der «Too-big-to-fail»-Regulierung vor.
Kernpunkt des Vorschlages: die vollständige Unterlegung ausländischer Tochterfirmen mit hartem Eigenkapital. Bislang sind lediglich 60 Prozent gefordert. Diese Massnahme soll den geforderten Sicherheitspuffer der Grossbank deutlich erhöhen und gemäss Karin Keller-Sutter explizit «Wachstum verteuern». Über diesen Punkt darf das Parlament entscheiden. Der Bundesrat hat damit auf den Verordnungsweg, durch den er die Regeln selbst hätte festlegen können, verzichtet.
In anderen Punkten bezüglich der Eigenkapitalverordnung ist der Bundesrat der UBS bereits entgegengekommen. Hier geht es um die Frage, welche Positionen in der Bilanz zum harten Eigenkapital gerechnet werden dürfen. Bei Teilaspekten wie Software-Werten und Verlustvorträgen hat der Bundesrat teilweise die in der Europäischen Union gängige Abschreibungspraxis übernommen, was den Kapitalaufbau für die Bank erleichtert.
Die UBS selbst bezeichnet die Regulierungsvorschläge als «extrem» und nicht mit dem Ausland abgestimmt. Dagegen ausgesprochen haben sich zudem die Bankiervereinigung sowie der Wirtschaftsverband Economiesuisse.
Eine Eigenkapitalquote bei Auslandstöchtern von 80 Prozent wäre eine deutliche Abschwächung des bundesrätlichen Vorschlages, der verlangt, dass die UBS alle ihre Tochterunternehmen, die im Ausland tätig sind, neu mit 100 Prozent hartem Eigenkapital unterlegen müsste. Heute sind es 60 Prozent. Gemäss Berechnungen der UBS, der SNB und des Bundesrats würde eine Quote von 100 Prozent die UBS zusätzlich 20 bis 22 Milliarden US-Dollar kosten. Wären es nur 80 Prozent, würde die Grossbank demnach gut zehn Milliarden Dollar «einsparen».
Als neuer Vorschlag wurde gemäss Bloomberg zudem eine Art Stufenmodell genannt. Dabei soll die Eigenkapitalanforderung zunächst auf 80 Prozent angehoben werden. Anschliessend würde sie weiter erhöht werden, falls der Umfang der Auslandsgeschäfte der UBS bestimmte Schwellenwerte im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt der Schweiz überschreiten sollte.
Es handle sich hierbei um «Regulierung mit dem Warnfinger», kommentiert der Schweizer Wirtschaftsjournalist Beat Schmid von der Wirtschaftsnewsplattform «tippinpoint» am Mittwoch: «Das Stufenmodell klingt nach einem typisch eidgenössischen Kuhhandel: Man gewährt der Grossbank einen massiven Rabatt, droht aber gleichzeitig damit, diesen wieder zu entziehen, wenn sie es im Ausland übertreiben sollte», so Schmid.
«Im gemeinsamen Interesse aller»
Finanzministerin Keller-Sutter hat die Auslandsgeschäfte der UBS als das grösste Risiko für die Schweiz bezeichnet, das von der Bank ausgeht. Und gemäss einer Medienmitteilung der ständerätlichen Kommission habe die Anhörung von Anfang Mai ergeben, «dass ein starker, stabiler und gleichzeitig wettbewerbsfähiger Schweizer Finanzplatz unbestritten im gemeinsamen Interesse aller» sei. «Die Einschätzungen, wie die Eigenmittelanforderungen konkret ausgestaltet und welche weiteren Instrumente angepasst werden sollen, um dieses Ziel zu erreichen und auch zu halten», gingen jedoch auseinander.
Zu den von Bloomberg zitierten Vorschlägen hat sich gemäss der Newsagentur keine beteiligte Person äussern wollen.
Allerdings: In seinem Vorschlag hat der Bundesrat damit gedroht, einige andere Kapitalerleichterungen, die die Regierung der Grossbank bereits gewährt hat, wieder zu widerrufen, falls die «vorgeschlagene Eigenmittelunterlegung für ausländische Töchter nicht hinreichend umgesetzt wird». (lak)
- Nach dem CS-Debakel: «Wir müssen früher eingreifen können»
- Noser greift Keller-Sutter frontal an – FDP zofft sich im UBS-Streit
- UBS überrascht mit hohem Gewinn – jetzt stellen sich diese 4 Fragen
- Nach Keller-Sutters Kritik an der UBS: Das ist beim Schweizer Lobbying üblich
- UBS setzt Parlamentarier unter Druck: KKS kritisiert aggressives Lobbying
- Ein UBS-Wegzug in die USA ist eine leere Drohung
