Die Pandemie scheint vorbei zu sein. Mit dieser Veränderung kommen aber nicht nur die guten Seiten der Post-Coronazeit zum Vorschein. Denn es werden wieder vermehrt Straftaten begangen. Das zeigen die neuen Zahlen vom Bundesamt für Statistik. Demnach gab es eine allgemeine Zunahme von Straftaten von drei Prozent gegenüber dem Vorjahr.
Bei den ausgeteilten Strafen wird vor allem eine Strafe vermehrt erteilt: Die bedingte Geldstrafe ist seit 2007 mit 69 Prozent aller Verurteilungen die häufigste Strafe. 2022 wurden rund 87'775 Geldstrafen verteilt und 14'257 Freiheitsstrafen bestimmt.
Ein Vergleich mit dem Vorjahr 2021 zeigt, dass es einen besonders hohen Anstieg an Urkundenfälschungen gab, rund 44 Prozent mehr.
Das Verkehrssystem in der Schweiz wird wieder aktiv genutzt, was zur Folge hat, dass mehr Verstösse im Strassenverkehr verübt werden. Die Verstösse aufgrund des Strassenverkehrsgesetzes erhöhten sich im letzten Jahr um sechs Prozent.
Eine deutliche Zunahme gab es bei Fahrten im fahrunfähigen Zustand, zum Beispiel durch Alkohol, Drogen oder andere Medikamente am Steuer. Besonders Alkohol wurde vermehrt missbraucht. So gab es einen Anstieg an Verurteilungen wegen Trunkenheit am Steuer von rund 25 Prozent. Während der Pandemie sind solche Straftaten stark zurückgegangen. Mittlerweile sind die Zahlen wieder auf demselben Stand wie vor Corona.
Einen auffälligen Rückgang von Straftaten gab es hingegen im Bereich des Betäubungsmittelgesetzes. Im Gegensatz zum Vorjahr wurden 13 Prozent weniger Verstösse registriert. Gerade mit der momentan in der Politik geführten Debatte, die den in der Schweiz zunehmenden Crack-Konsum kritisiert, ist diese Entwicklung überraschend.
Die Zahl der bedingten Gefängnisstrafen unter sechs Monaten ist in den letzten fünf Jahren um 21 Prozent gestiegen.
Dieser Anstieg lässt sich erklären mit der Wiedereinführung der erneuten Revision des Strafrechts im Jahr 2018.
Die bedingten Gefängnisstrafen wurden mit der Revision von 2007 abgeschafft.
Die kurzen unbedingten Gefängnisstrafen gingen hingegen in den letzten zwei Jahren trotz der Revision von 2018, die dieser Sanktion wieder mehr Gewicht geben wollte, um drei Prozent zurück. 2022 gab es total 7104 unbedingte Gefängnisstrafen, davon waren 5148 Strafen unter sechs Monate lang.
2022 wurden 1178 Schweizerinnen und Schweizer zu einer Freiheitsstrafe unter sechs Monaten verurteilt. Ausländer und Ausländerinnen mit einem B- oder C-Ausweis waren es im letzten Jahr nur 665. Ausländerinnen und Ausländer mit einem anderen Aufenthaltsstatus wurden 3233 verurteilt, und bei Personen mit einem unbekannten Status waren es 72.
Im Laufe der Jahre wurden weniger Freiheitsstrafen verfügt. Ersatzfreiheitsstrafen der Busse und Ersatzfreiheitsstrafe der Geldstrafe oder gemeinnützigen Arbeit haben leicht zugenommen.
2022 wurden 1945 Landesverweisungen ausgesprochen. Rund 91 Prozent davon waren obligatorische Landesverweisungen. Über die Hälfte wurde für eine Dauer von mehr als fünf Jahren verhängt. Es waren 34 Prozent der betroffenen Personen Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union. Im Vergleich zum Vorjahr nahmen die Landesverweise um zwei Prozent ab.
1178 Schweizer erhielten Freiheitsentzug (Bevölkerungsanteil 74%)
3898 Ausländer erhielten Freiheitsentzug (Bevölkerungsanteil 26%)
Je Ausländer muss über 9.4 mal häufiger ein Freiheitszug ausgesprochen werden als je Schweizer.
Lasst mich raten, davon befinden sich 95% noch in der Schweiz.