Im Juni 2015 sprach das Obergericht zwei
Stadtpolizisten wegen einfacher Körperverletzung, Amtsmissbrauchs und
Hausfriedensbruchs schuldig und verurteilte sie zu einer bedingten
Geldstrafe, wie die «Neue Zürcher Zeitung» schreibt.
Das Obergericht erachtete die Glaubwürdigkeit des
damals angetrunkenen Mannes wegen dessen klarer Tendenz zu Übertreibungen zwar als erheblich
eingeschränkt, hielt seine Aussagen aber dennoch in
gewissen Punkten für überzeugender als jene der beiden Polizisten.
Das Bundesgericht hat dafür kein Verständnis. Es hebt das Urteil vollumfänglich auf. Das Urteil des Obergerichts sei willkürlich. Die Aussagen des Mannes, wie zum Beispiel zu den serienhaft verabreichten Ohrfeigen, seien als unglaubhaft, klar aufgebauscht und dramatisierend zu beurteilen. (rwy)
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