Die Immunität der Zürcher Bildungsdirektorin Regine Aeppli (SP) in der Affäre Mörgeli soll nicht aufgehoben werden. Das Gesuch der Oberstaatsanwaltschaft betreffend Ermächtigung zur Strafuntersuchung wurde von der Geschäftsleitung des Zürcher Kantonsrats mit 10 zu 5 Stimmen abgelehnt, wie diese am Donnerstag mitteilte. Aus dem Bericht der Aufsichtskommission für Bildung und Gesundheit (ABG) und den Akten könne kein strafrechtlich relevantes Verhalten festgestellt werden.
Aeppli habe weder als Regierungsrätin noch als Präsidentin des Universitätsrats die Kompetenz, eine Kündigung anzuordnen oder auszusprechen. Dies sei auch dem damaligen Rektor Andreas Fischer bewusst gewesen. Die Bildungsdirektorin habe deshalb den Tatbestand des Amtsmissbrauchs nicht erfüllen können, heisst es.
Die ABG hatte in ihrem Bericht heftige Kritik an Aeppli geübt. Nach Ansicht der Kommission soll die Regierungsrätin die Entlassung Mörgelis als Kurator des Medizinhistorischen Museums angeordnet haben. Die Kündigung war in der «SonntagsZeitung» publik gemacht worden, bevor sie von der Universitätsleitung ausgesprochen wurde.
Aeppli bestritt wiederholt, dem damaligen Rektor den Auftrag gegeben zu haben, Mörgeli zu entlassen. Sie habe damals mit Andreas Fischer, der später vorzeitig als Rektor zurücktrat, lediglich eine Auslegeordnung vorgenommen und ihn zu «entschiedenem Handeln» aufgefordert.
Das letzte Wort wird der Zürcher Kantonsrat haben. (whr/sda)