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Handwerker betreibt illegale Deponie – verurteilt

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Bild: Keystone

Handwerker betreibt illegale Deponie – verurteilt

Ein Handwerker lagerte in Winterthur monatelang Sondermüll ungeschützt auf einem Kiesplatz. Der Grundstücksbesitzer betrieb auf dem Gelände eine illegale Deponie mit Schrottautos und anderem Müll. Beide wurden kürzlich per Strafbefehl verurteilt.
06.05.2024, 04:2006.05.2024, 04:20
Orgetorix Kuhn / ch media
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Es ist ein Industriegebiet am Stadtrand von Winterthur, wie man es sich vorstellt: Baumaterial und zahlreiche Autos tummeln sich auf dem Gelände. Auf den ersten Blick wirkt alles sehr unspektakulär. Doch genau hier geschahen gemäss einem Strafbefehl, welchen ZüriToday einsehen konnte, verschiedenste Straftaten.

In der besagten Gewerbezone wurde illegal gebaut und Giftstoffe wurden unsachgemäss gelagert. Die Staatsanwaltschaft qualifiziert einen Teil des Geländes sogar als Deponie. Der Besitzer, ein 64-jähriger Schweizer, platzierte auf dem Gelände mehrere Schiffscontainer und eine Garagenbox ohne Bewilligung.

Ausserdem lagerten auf seinem Grundstück alte Autopneus, Autobatterien und mehrere Fahrzeuge in reparaturbedürftigem Zustand. Die Autos standen teilweise über fünf Jahre dort.

Sonderabfälle unter freiem Himmel

Der Grundstückbesitzer erlaubte ausserdem einem 41-jährigen Handwerker, seine Sonderabfälle auf dem Areal zu lagern. Darunter befinden sich ein Kanister eines Herbizids, sowie Schalungsöl und eine Polymermischung. Alles Stoffe, die zur Gefahrengruppe 2 gehören und damit giftig sind oder teilweise beim Einatmen sogar tödlich sein könnten.

Sie alle hätten weder auf Naturboden, noch unter freiem Himmel gelagert werden dürfen, sondern hätten lichtgeschützt und sicher verschlossen werden müssen.

Geldstrafen und Bussen

Die beiden Männer wurden kürzlich von der Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland per Strafbefehl verurteilt. Gemäss Staatsanwaltschaft haben sich der 41- und der 64-Jährige der Übertretung des Chemikaliengesetzes und Vergehen gegen das Umweltschutzgesetz und des Bundesgesetzes über den Gewässerschutz schuldig gemacht. Der Ältere der beiden Männer wurde zusätzlich wegen Übertretung des Planungs- und Baugesetzes verurteilt.

Der 64-Jährige wurde zu einer bedingten Geldstrafe von 9000 Franken und einer Busse von 2000 Franken, der 41-Jährige zu einer bedingten Geldstrafe von 3500 Franken und einer Busse von 700 Franken verurteilt. Die Geldstrafen wurden bedingt ausgesprochen. Lassen sich die Männer in den kommenden zwei Jahren also nichts zuschulden kommen, müssen die Geldstrafen nicht bezahlt werden. Die Strafbefehle sind rechtskräftig.

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