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Manor am Stadtgarten bleibt beliebtes Ziel von Kriminaltouristinnen

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Manor am Stadtgarten bleibt beliebtes Ziel von Kriminaltouristinnen

Parfüm riecht gut und ist ein beliebtes Diebesgut. Besonders im Manor am Stadtgarten in Winterthur. Das Warenhaus zieht regelmässig Kriminaltouristinnen an. Zuletzt zwei Schwestern aus Rumänien, die mit Parfüm im Wert von mehreren Tausend Franken erwischt wurden.
18.04.2024, 05:5018.04.2024, 06:17
Orgetorix Kuhn / ch media
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Manor am Stadtgarten. Das klingt zwar nach edler Adresse, ist in Tat und Wahrheit aber einfach ein Bürogebäude in der Winterthurer Innenstadt. Trotzdem hat der Ort mit dem klingenden Namen Anziehungskraft, so auch für zwei jungen Rumäninnen. Schwestern, 21- und 24-jährig. Die beiden kamen allerdings nicht wegen des Gebäudes, sondern um zu klauen.

Ihre mitgebrachten Taschen füllten sie an einem Samstag im Januar mit Parfüm-Flaschen. Die Ältere mit 14 Fläschchen, im Gesamtwert von 1938 Franke, die Jüngere mit 13 Fläschchen, im Gesamtwert von 2439 Franken.

Weit kamen die in Grossbritannien wohnhaften Frauen aber nicht. Sie wurden erwischt und verbrachten einen Tag in Polizeihaft. So geht aus dem Strafbefehl, welchen ZüriToday einsehen konnte, hervor.

Beliebtes Ziel bei Kriminaltouristinnen

Der Manor am Stadtgarten in Winterthur ist ein beliebtes Ziel bei Kriminaltouristinnen. So auch ein Trio aus Rumänien, welches den Manor am Stadtgarten aufgesucht hatte, um zu stehlen. Zudem lassen mehrere Meldungen der Stadtpolizei Winterthur aus den vergangenen Monaten darauf schliessen.

Das Trio klaute im Herbst 2023 Parfüm der Marken Tom Ford, Dior und Chanel im Wert von rund 7500 Franken. Selbst die Taschen, in welchen das Trio die noblen Düfte klauen wollte, waren gestohlen. Das Trio wurde in flagranti erwischt und später von der Staatsanwaltschaft per Strafbefehl verurteilt.

Bussen und Geldstrafen

Die beiden jungen Frauen wurden kürzlich von der Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland per Strafbefehl verurteilt. Das Verdikt der Staatsanwaltschaft: Eine bedingte Geldstrafe von 60 Tagesätzen à 30 Franken, total also 1800 Franken. Die Probezeit beträgt zwei Jahre. Lassen sich die Schwestern nichts mehr zuschulden kommen, müssen sie die Geldstrafen nicht bezahlen.

Zwingend bezahlen müssen die Frauen jedoch die Busse von je 300 und die Verfahrensgebühren von je 800 Franken. Die Strafbefehle der rumänischen Schwestern sind rechtskräftig.

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