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Mann aus Uster vergewaltigt seine Frau über Jahre mehrmals pro Woche

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Bild: pixabay.com

Mann aus Uster vergewaltigt seine Frau über Jahre mehrmals pro Woche

Während fünf Jahren hat ein 50-jähriger Mann aus dem Bezirk Uster seine Ehefrau Hunderte Male sexuell missbraucht. Der Beschuldigte streitet alle Vorwürfe ab. Das Zürcher Obergericht hat ein Urteil gefällt.
24.10.2022, 07:5724.10.2022, 09:02
Maarit Hapuoja / ch media
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Ein 50-jähriger Mann hat seine Ehefrau mehrfach vergewaltigt und sexuell genötigt. Mehrfach trägt in diesem Fall ein hohes Ausmass: Zwei- bis dreimal pro Woche kam es beim Paar zu gewalttätigem Geschlechtsverkehr. So missbrauchte der Beschuldigte seine Frau Hunderte Male in fünf Jahren. Nun hat das Zürcher Obergericht den 50-Jährigen zu einer neunjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Dies berichtet «ZüriOst».

Kurz nach der Heirat begannen die Missbräuche

Über den Beschuldigten ist nicht viel bekannt. Er ist 50 Jahre alt, stammt aus dem Osten Europas und wohnte zum Zeitpunkt der letzten Delikte im Bezirk Uster. Seine Ehefrau kommt aus derselben Region und ist deutlich jünger als er.

Schon bald nach der Heirat begannen die Misshandlungen. Wollte das Opfer keinen Sex, beschimpfte ihr Mann sie. Weinte sie, wurde er wütend. Er riss an ihren Haaren, verpasste ihr Ohrfeigen und schlug sie mit der Faust. Dann folgten die Vergewaltigungen. Mehrmals pro Woche zwang der Beschuldigte seine Frau mit Gewalt zu Vaginal-, Anal- oder Oralverkehr. Das Opfer hörte mit der Zeit auf, Widerstand zu leisten.

Fast gesetzliche Höchststrafe erteilt

Neben der Angst vor den Gewalttaten ihres Mannes, lebte die Frau zusätzlich mit der Befürchtung, im Fall einer Trennung in ihr Heimatland zurückkehren zu müssen. Der Beschuldigte nutzte dies aus.

Schon vor dem Bezirksgericht Uster stritt der 50-Jährige die Vorwürfe ab. Sein Verteidiger sagte, die Aussagen der Ehefrau bestünden aus Widersprüchen und Ungereimtheiten. Der Beschuldigte und sein Verteidiger verlangten einen Freispruch. Das Ustermer Gericht verhängte eine Freiheitsstrafe von siebeneinhalb Jahren, welches das Obergericht auf neun Jahre erhöhte.

Das Obergericht bestätigte die Verurteilung wegen mehrfacher Vergewaltigung und mehrfacher sexueller Nötigung. Es beurteilte aber auch längeres Würgen des Opfers als Gefährdung des Lebens. Ausserdem wurde seine Landesverweisung von zwölf auf zehn Jahre reduziert. Der Ehefrau wurde eine Genugtuung von 30'000 Franken zugesprochen. Der Mann kann sich noch ans Bundesgericht wenden.

(hap)

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