Zürich
ZüriToday

Nach Fackelwurf am Zürcher Derby: Mutmasslicher Täter freigesprochen

Bild

Nach Fackelwurf am Zürcher Derby: Mutmasslicher Täter freigesprochen

Ein 24-jähriger Südamerikaner musste sich vor dem Bezirksgericht Zürich für einen mutmasslichen Fackelwurf am Zürcher Derby verantworten. Der Beschuldigte verweigerte die Aussage vor Gericht.
30.10.2024, 15:2930.10.2024, 15:29
Rochus Zopp / ch media
Mehr «Zürich»

Im Oktober 2021 eskalierte die Stimmung nach dem Derby zwischen dem FCZ und dem Grasshopper Club Zürich. Mehrere FCZ-Hooligans stürmten die Tartanbahn im Letzigrund und warfen danach brennende Pyrofackeln in den Sektor der GC-Fans.

Vor dem Zürcher Bezirksgericht stand nun ein 24-jähriger Südamerikaner, der sich wegen einer geworfenen Fackel verantworten musste. Daneben wurde er unter anderem auch noch wegen Diebstahl, Land- und Hausfriedensbruch und Beschimpfung bei einer VBZ-Buskontrolle angeklagt.

Wie «20 Minuten» berichtet, forderte die Staatsanwaltschaft für den Mann eine unbedingte Freiheitsstrafe von 32 Monaten. Zudem wollte sie ihn für acht Jahre des Landes verweisen. Es sei nur dem Zufall zu verdanken, dass niemand schwer verletzt wurde.

Beschuldigter schwieg vor Gericht

Die Stadtpolizei habe den während der Tat vermummten Mann durch Überwachungskameras identifizieren können. Er habe auffällig weisse Jeans getragen. Zudem sei er aufgrund seiner Augenpartie und eines Latexhandschuhs erkennbar gewesen. In einem weiteren Fall sei aufgrund eines Tattoos am Kopf erkannt worden.

Der Beschuldigte verweigerte vor Gericht die Aussage. Die Verteidigerin des Südamerikaners argumentierte, dass die Beweise nicht für eine Verurteilung wegen des Pyrowurfs reichten. Es sei nur ersichtlich, dass der Mann am Spiel war. Deswegen forderte sie eine bedingte Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 30 Franken.

Im Zweifel für den Angeklagten

Das Bezirksgericht Zürich sah die Beweise für den Pyrowurf ebenfalls als nicht genügend an. «Wahrscheinlich haben Sie mit Pyro hantiert, aber es ist nicht bewiesen», sagte die Richterin laut der Zeitung. Deswegen gab es in diesem Anklagepunkt einen Freispruch nach dem Grundsatz «In dubio pro reo» (Im Zweifel für den Angeklagten).

Für weitere Vergehen wurde der 24-Jährige mit einer bedingten Freiheitsstrafe von einem Jahr bestraft. Zudem muss er eine unbedingte Geldstrafe und eine Busse von insgesamt 3300 Franken zahlen. Auf einen Landesverweis verzichtete das Gericht.

(zor)

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Das könnte dich auch noch interessieren:
0 Kommentare
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!