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Junge Frauen füllen Coop-Wägeli – bezahlen aber nicht dafür

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Bild: Coop

Junge Frauen füllen Coop-Wägeli – bezahlen aber nicht dafür

Zwei jungen Frauen füllten den Einkaufswagen im Coop in Winterthur Grüze mit Waren für weit über 1000 Franken. Bezahlen wollte das Diebes-Duo jedoch nur einen Bruchteil davon. Sie wurden erwischt, liessen sich davon aber nicht abschrecken.
22.01.2024, 06:5322.01.2024, 13:37
Orgetorix Kuhn / ch media

Der Einkaufswagen muss vollgefüllt gewesen sein, als die 26-Jährige und die 19-Jährige im vergangenen Juni zur Self-Scanning-Kasse im Coop Grüze in Winterthur gingen. Gemäss dem Strafbefehl, welchen ZüriToday einsehen konnte, befanden sich hauptsächlich Lebensmittel und Kosmetika im Wägeli.

Die beiden jungen Frauen, eine Dentalassistentin und eine Fachangestellte Gesundheit, hatten aber nicht vor, alles zu bezahlen. Sie scannten nur einen kleinen Teil der Waren. Dabei wurden die Kosovarinnen erwischt. Totalwert der geklauten Waren: 1007 Franken und 55 Rappen.

Zweite «Einkaufstour» zwei Wochen später

Dass sie bei ihrer «Einkaufstour» erwischt wurden, schien die beiden jungen Frauen nicht weiter zu beeindrucken. Denn keine zwei Wochen später machten sich die beiden wiederum von ihrem Wohnort im Tösstal auf den Weg zum Coop Megastore in der Grüze.

Auch dieses Mal füllten die beiden Diebinnen den Einkaufswagen erneut hauptsächlich mit Lebensmitteln und Kosmetika, Warenwert diesmal: 2141.30 Franken. Aber auch an diesem Dienstag im Juli 2023 wurde das Duo erwischt.

400 Franken Busse und bedingte Geldstrafe

Die beiden jungen Kosovarinnen wurden von der Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland kürzlich per Strafbefehl verurteilt. Die ältere der beiden wurde zu einer Busse von 1600 Franken und zu einer bedingten Geldstrafe von 50 Tagessätzen à 130 Franken verurteilt, die jüngere zu einer Busse von 400 Franken und einer bedingten Geldstrafe von 50 Tagessätzen à 30 Franken.

Die unterschiedlichen Höhen der Tagessätze hängen mit der Höhe des Einkommens zusammen. Heisst, die Dentalassistentin dürfte mehr verdienen als die jüngere Fachangestellte Gesundheit. Beide Strafbefehle sind rechtskräftig.

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