Um 05.45 Uhr wird der junge Algerier am Bahnhof Winterthur aufgegriffen. Im Gepäck hat er zwei Handys und fast ein Dutzend Sonnenbrillen. Weshalb der Asylsuchende an diesem Herbstmorgen im vergangenen Jahr kontrolliert wird, ist nicht klar.
Klar ist jedoch, der junge Mann schien den Polizisten verdächtig. Weshalb geht aus dem Strafbefehl, welchen ZüriToday einsehen konnte, nicht hervor. Er gibt zu Protokoll, die zwei Mobiltelefone gefunden zu haben. Auf die Frage wo und wann antwortete er, am Vortag im Zug von St.Gallen nach Winterthur. Zum Fundort der vielen Sonnenbrillen konnte der 24-jährige Algerier keine Angaben machen. Zwei Tage verbrachte der Mann deshalb in Polizeihaft. Danach konnte er zurück nach Altstätten, wo er in einer Asylunterkunft lebt.
Der Verdacht liegt nahe, dass der Asylsuchende die Gegenstände geklaut hat. Es konnte aber offensichtlich nicht bewiesen werden, dass er die Mobiltelefone jemandem gestohlen hatte oder in einem der zahlreichen Autoeinbrüche der vergangen Monate entwendet hatte. Verurteilt wurde er deshalb wegen «nicht Anzeigen eines Fundes».
Die Staatsanwaltschaft Winterthur Unterland verurteilte den Asylsuchenden zu einer Busse von 800 Franken. 200 Franken davon muss er nicht bezahlen, diese sind durch die Zeit in Polizeihaft bereits abgegolten. Es bleiben also noch 600 Franken, dazu kommen jedoch noch die 400 Franken Verfahrensgebühr der Staatsanwaltschaft. Der Strafbefehl ist rechtskräftig.