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Waschküchen-Streit endet mit Verurteilung wegen Beschimpfung und Unfug

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Waschküchen-Streit endet mit Verurteilung wegen Beschimpfung und Unfug

Ein 50-Jähriger beschimpft in der Waschküche seine Nachbarin. Kürzlich wurde er dafür verurteilt. Auch andern Orts ist die Waschküche eine Kampfzone, wo auch mal mit einem Schirm die Nachbarn attackiert werden.
13.05.2024, 04:1413.05.2024, 04:14
Orgetorix Kuhn / ch media
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«HurenSohne ficken deine Mutter», diese Worte schrieb ein heute 50-jähriger Bulgare auf ein Kuvert und platzierte dieses auf der Waschmaschine. Adressatin war seine Nachbarin.

Die Hintergründe des Nachbarschaftsstreits in Regensdorf gehen teilweise aus einem Strafbefehl, welchen ZüriToday einsehen konnte, hervor. Eine Frau entfernte die Wäsche ihres Nachbarn aus der Maschine, um ihre eigene zu waschen. Der Mann, der besagte Bulgare, geriet darüber offenbar derart in Rage, dass er die Wäsche der Frau wieder aus der Maschine nahm und auf den Boden warf und daraufhin das Kuvert mit den vulgären Ausdrücken auf der Maschine platzierte.

Kampfzone Waschküche

Dass die Waschküche ein Ort mit grossem Konfliktpotential ist, zeigt ein Blick ins Polizeimeldungs-Archiv. Im Jahr 2015 gerieten sich in Winterthur zwei Frauen wegen des Waschplans in die Haare. Sie ohrfeigten einander. Die Stadtpolizei musste ausrücken.

Gar Pfefferspray kam bei einem Streit 2017 zum Einsatz. Eine 76-Jährige attackierte in einer Winterthurer Waschküche einen Nachbarn mit einem Schirm. Gemäss der Polizei führte die Seniorin Stichbewegungen gegen den Kopf des Mannes aus. Tags darauf attackierte die Schirmfuchtlerin eine weitere Nachbarin mit einem Kleiderbügel.

Gestoppt wurde die aggressive Seniorin schlussendlich von weiteren Hausbewohnern. Diese setzten Pfefferspray ein.

300 Franken Busse

Zurück zum Bulgaren aus Regensdorf. Dieser wurde für sein Verhalten kürzlich zur Rechenschaft gezogen. Die Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland verurteilte ihn wegen Beschimpfung und Unfug per Strafbefehl. Das Verdikt, eine Busse von 300 Franken. Dazu eine bedingte Geldstrafe von 10 Tagessätzen à 40 Franken, total also 400 Franken. Die Anzahl Tagessätze richtet sich nach dem Verschulden, die Höhe der Tagessätze nach dem Einkommen. Bezahlen muss der 50-Jährige diese Geldstrafe jedoch, nur wenn er sich in den kommenden zwei Jahren nochmals etwas zu Schulden kommen lässt.

Ausserdem muss der Mann für die Verfahrenskosten in der Höhe von 800 Franken aufkommen. Der Strafbefehl ist rechtskräftig.

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