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Polizei verhindert Spurabbau an Bellerivestrasse – so reagiert die Stadt

Die Kantonspolizei Zürich bewilligt den Spurabbau an der Bellerivestrasse nicht. Die Stadt wollte auf der Einfallsachse am rechten Seeufer die Fahrspuren von vier auf zwei reduzieren, erst einmal als  ...
Die Kantonspolizei Zürich bewilligt den Spurabbau an der Bellerivestrasse nicht. Die Stadt wollte auf der Einfallsachse am rechten Seeufer die Fahrspuren von vier auf zwei reduzieren, erst einmal als Versuch ab August. Laut der Kantonspolizei verstösst die Stadt damit gegen Bundesrecht und kantonales Recht.

Polizei verhindert Spurabbau an Bellerivestrasse – so reagiert die Stadt

Die Bellerivestrasse in der Stadt Zürich bleibt vierspurig. Eine Reduktion auf zwei Fahrspuren sei aus «rechtlicher und fachlicher Sicht nicht bewilligungsfähig», schreibt die Kantonspolizei Zürich in einer Mitteilung.
01.06.2023, 12:1401.06.2023, 17:12
Maarit Hapuoja / ch media
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Im August 2022 informierte die Stadt Zürich über einen geplanten Versuch, die Bellerivestrasse von vier auf zwei Fahrspuren zu reduzieren. Die Stadt beabsichtigte, diesen Spurabbau durch Ummarkierungen und erhebliche bauliche Anpassungen umzusetzen – ohne Erlass einer Verfügung und ohne Beschwerdemöglichkeiten.

Die Kantonspolizei teilt am Donnerstag in einer Mitteilung mit, dass der geplante Verkehrsversuch nicht lediglich in einem einfachen Signalisationsverfahren erfolgen könne. Das heisst: nicht ohne Publikation mit Rechtsmittelbelehrung.

Verstösst gegen Bundes- und kantonales Recht

Vielmehr hätte der Verkehrsversuch in einem koordinierten Verfahren sowohl nach Signalisationsrecht als auch gemäss Strassengesetz publiziert und aufgelegt werden müssen. Ausserdem hätte der Kanton einbezogen werden müssen.

Auf eine Auflage mit Einspracheverfahren könnte gemäss Strassengesetz nur verzichtet werden, wenn es sich um ein Projekt von untergeordneter Bedeutung handelt. Eine Ausnahme oder spezielle Regeln für Versuche sind im Strassengesetz nicht vorgesehen, wie die Kantonspolizei Zürich schreibt. Beim geplanten Versuch handelt es sich auch nicht um ein Projekt von untergeordneter Bedeutung. Das Vorgehen der Stadt Zürich verstösst damit gegen Bundes- und kantonales Recht, sowie weitere Bestimmungen.

Stadt will voraussichtlich Rekurs einlegen

Die Stadt Zürich kann innerhalb von 30 Tagen einen Rekurs gegen die Verfügung der Kantonspolizei Zürich einreichen. In einer Mitteilung am Donnerstag schreibt das städtische Sicherheitsdepartement, dass es dies voraussichtlich tun werde.

Bei der Stadt Zürich bedaure man nämlich den Entscheid der Kantonspolizei. Diese sei im Planungsverfahren immer einbezogen und über den Versuch detailliert informiert worden, heisst es von der Stadt Zürich.

Betroffene aus den Quartieren sowie Interessenverbände seien ebenfalls informiert worden. Die Stadt warnt: «Die Bellerivestrasse muss in wenigen Jahren erneuert werden, weil die Werkleitungen im Untergrund marode sind. Die heute bestehenden vier Spuren sind nach der Sanierung nicht mehr möglich, da sie nach heutiger Norm zu schmal sind.» Karin Rykart, Vorsteherin des Sicherheitsdepartements, sagt: «Ich bedaure diesen Entscheid. Mit dem Verbot wird eine einmalige Gelegenheit vertan.»

Viel Kritik gegen den Versuch

Ob die Stadt mit dem Rekurs erfolgreich sein wird oder nicht: Autofahrende und Anwohnende wird der Versuchsabbruch freuen. Sie befürchteten Dauerstau und mehr Verkehr in den Quartieren. Ein Gegnerkomitee reichte im Februar Unterschriften beim Regierungsrat ein.

Nicole Barandun,Co-Präsidentin der Mitte Zürich, sagte in einer ersten Reaktion gegenüber TeleZüri und ZüriToday, dass sie sich gar nicht über den Entscheid der Kantonspolizei gewundert habe, denn: «Alle haben es gesagt und die Stadt Zürich hat es nicht geglaubt. Nun müsse man hinsichtlich der Verkehrsproblematik eben kreativ werden.»

Auch Gewerbeverbände aus Kanton und Stadt wehrten sich gegen den Abbau. Die Stadt nehme in Kauf, eine besonders neuralgische Verkehrsachse teilweise lahmzulegen, hiess es in einer Stellungnahme. Dass Handwerker und Lieferanten im künstlich herbeigeführten Stau stehen müssen, könne nicht hingenommen werden.

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