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Gemeinde Brütten im Unrecht: OL-Verein darf Lauf organisieren

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Bild: Imago Images

Gemeinde Brütten im Unrecht: OL-Verein darf Lauf organisieren

Ursprünglich hatte die Gemeinde Brütten dem Verein OLC Kapreolo für einen Orientierungslauf keine Bewilligung ausgestellt. Das wollte der grösste OL-Verein im Kanton nicht hinnehmen und zog vor Gericht. Dieses entschied nun für die Läufer und gegen die Gemeinde.
16.02.2024, 17:5316.02.2024, 17:53
Lothar Josef Lechner Bazzanella / ch media

Der geplante Orientierungslauf am 7. April des Vereins OLC Kapreolo mit über 800 Läuferinnen und Läufern durch den Wald der Gemeinde könne nicht bewilligt werden, meldete die Ortschaft Brütten im letzten Herbst. Man argumentierte mit dem kurz davor angepassten Hundegesetz und der Leinenpflicht für Vierbeiner, welches Wildtiere im Frühling besser schützen solle. Die OL-Läuferinnen und Läufer würden Rehe & Co. zu sehr stören. Die Veranstaltung dürfe deshalb definitiv nicht stattfinden.

Weiterzug vors Baurekursgericht

Der OLC Kapreolo - grösster OL-Verein im Kanton Zürich - wollte das aber so nicht hinnehmen. Der Entscheid sei unverhältnismässig. Nach längerem Hin und Her zog man den Sachverhalt gar bis vors Baurekursgericht. Dies fällte nun vor kurzem einen Entscheid: Und gab dem Verein Recht, der Orientierungslauf dürfe stattfinden.

Auf Nachfrage von ZüriToday erklärt Pacal Vieser, Kapreolo-Vereinspräsident, dass man sich - trotz relativ wenig restlicher Zeit für die Organisation - dafür entschieden habe, den Lauf nun auch durchzuführen. «Wir sind nun für die übrigen Bewilligungen im Austausch mit der Gemeinde. Wir freuen uns, dass wir dann am 7. April alle Läuferinnen und Läufer empfangen können.»

Finanzieller Schaden bleibt

Einen bitteren Beigeschmack für den Verein dürfte die Geschichte dennoch haben. «Die Anwaltskosten müssen wir grossteils selbst begleichen», erklärte Vieser weiter. Wie hoch diese ausfallen würden, wollte er auf Nachfrage nicht nennen. Sie dürften sich jedoch auf mehrere tausend Franken belaufen.

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