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24-Jähriger schwänzt Zivildienst-Bewerbungsgespräche

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Bild: Keystone

24-Jähriger schwänzt Zivildienst-Bewerbungsgespräche

Bewerbungsgespräche lässt man kaum sausen. Ein junger Mann aus der Ostschweiz schon. Er wurde für zwei Gespräche aufgeboten, um seinen Zivilersatzdienst zu leisten. Darauf hatte er offenbar nur bedingt Lust. Nun wurde er dafür verurteilt.
17.04.2024, 05:1817.04.2024, 05:18
Orgetorix Kuhn / ch media
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Wer zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen wird, geht normalerweise hin. Nicht so ein 24-jähriger Ostschweizer. Er schwänzte gleich zwei Bewerbungsgespräche für den Zivildiensteinsatz in diesem Februar.

Die zuständige Staatsanwaltschaft See/Oberland schreibt in einem Strafbefehl, den ZüriToday einsehen konnte: «Der Beschuldigte erschien am 21. Juni 2023 um 13.45 Uhr ohne rechtsgenügende Entschuldigung nicht zum Vorstellungsgespräch» und «blieb am 25. September 2023 unentschuldigt fern».

«Ich habe hier meinen Frieden»

Die Einladung für die Vorstellungsgespräche erhielt der Mann per Einschreiben und auch elektronisch im E-Zivi-Portal. Das zuständige Regionalzentrum für Zivildienstleistende liegt in Rüti im Zürcher Oberland.

Recherchen ergeben: Der junge Mann hat seinen Zivildienst nun doch angetreten. Just auf einem Hof, bei welchem er zuvor das Vorstellungsgespräch geschwänzt hatte. Warum er nicht zu den beiden Vorstellungsgesprächen aufgetaucht ist, bleibt unklar. Der junge Ostschweizer wollte sich auf Anfrage nicht äussern. Im kurzen Telefongespräch sagte er einzig, er habe jetzt auf dem Hof seinen Frieden.

2000 Franken Geldstrafe

Der 24-Jährige wurde kürzlich von der Staatsanwaltschaft See/Oberland per Strafbefehl wegen mehrfachen Vergehens gegen das Bundesgesetz über den zivilen Ersatzdienst verurteilt. Die Geldstrafe wurde unbedingt ausgesprochen, heisst, die 40 Tagessätze à 50 Franken muss der Mann zwingend bezahlen.

Dies dürfte mit einer Vorstrafe zusammenhängen. Um was für eine Vorstrafe es sich handelt, ist unklar. Ausserdem muss der Ostschweizer für die Verfahrensgebühr von 1000 Franken aufkommen. Der Strafbefehl ist rechtskräftig.

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