Der im Februar festgenommene mutmassliche IS-UnterstĂĽtzer aus Winterthur bleibt weiterhin in Untersuchungshaft. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des Betroffenen abgewiesen. Es geht von einem dringenden Tatverdacht und Verdunkelungsgefahr aus.
Die Bundesanwaltschaft fĂĽhrt gegen den Mann eine Untersuchung wegen UnterstĂĽtzung einer kriminellen Organisation sowie Widerhandlungen gegen das Bundesgesetz ĂĽber das Verbot der Gruppierungen al-Kaida und Islamischer Staat sowie verwandter Organisationen.
Am 16. Februar wurde der Beschuldigte von den Strafverfolgungsbehörden des Kantons Zürich festgenommen, die eine separate Untersuchung wegen Betrugs und weiterer Delikte eröffneten.
Das Bundesgericht hat nun eine Beschwerde des Betroffenen gegen die zweite Verlängerung der Untersuchungshaft abgewiesen. Es hält in seinem am Mittwoch publizierten Urteil fest, dass zahlreiche konkrete Indizien dafür sprechen, dass der Mann die terroristische Organisation Islamischer Staat unterstützt haben könnte.
So habe der Beschuldigte eingeräumt, dass er Ende 2013 nach Syrien gereist sei. Dort habe er sich in einem Camp aufgehalten und auch bewaffnet Wache gehalten. Sichergestellte Fotos zeigen den Mann während seines Syrien Aufenthalts, wie aus dem Urteil hervor geht. Dabei trägt er Militärbekleidung und ist schwer bewaffnet.
Weiter soll der Beschuldigte gemäss eigenen Angaben in der Schweiz mit extremistischen Personen eng vernetzt sei, die den IS offen unterstützen. Als Kampfsportlehrer hatte er Kontakt zu diversen Personen, die später in den Irak oder Syrien reisten. Unter ihnen war das Geschwisterpaar aus Winterthur, das Ende 2014 vom Vater vermisst gemeldet wurde und schliesslich aus dem Kriegsgebiet in die Schweiz zurückkehrte.
Gemäss sichergestellten Mitteilungen soll der Mann in Syrien für den Dschihad trainiert und einem möglichen Märtyrertod entgegen gesehen haben.
Aus dem Urteil geht weiter hervor, dass der Mann versuchte, mit Hilfe anderer Häftlinge Botschaften aus der Untersuchungshaft herauszuschaffen und zu empfangen.
Im Entscheid des Bundesgerichtes heisst es von Seiten des BeschwerdefĂĽhrers, dass er nie ausgesagt habe, in Syrien HilfsgĂĽter verteilt zu haben. Das Bundesstrafgericht als Vorinstanz habe seine diesbezĂĽgliche Aussage willkĂĽrlich interpretiert.
Die Bundesanwaltschaft hat noch nicht das gesamte Beweismaterial sichten können. Darunter befinden sich unter anderem 547 Videodateien, auf welchen Personen identifiziert und später allenfalls befragt werden müssen. (whr/sda)