Weko hat kein Gehör für Swatch

Weko hat kein Gehör für Swatch

27.10.2016, 11:00

Es bleibt dabei: Der Uhrenhersteller Swatch muss die Konkurrenz mit den bisher festgelegten Mengen mechanischer Uhrwerke beliefern. Das hat die Wettbewerbskommission entschieden. Das ist nicht im Sinne von Swatch.

Die Wettbewerbskommission Weko stuft die Swatch-Tochter ETA als marktbeherrschend ein. Darum muss Swatch die Konkurrenz mit mechanischen Werken beliefern. Bis 2019 werden die Lieferungen aber stufenweise reduziert. Dieser Kompromiss geht auf das Jahr 2013 zurück.

Swatch wäre das Monopol ursprünglich am liebsten ganz losgeworden und hätte sich aus dem Korsett der Behörden und der Konkurrenz befreit. Mit den einvernehmlichen Regelungen aus dem Jahr 2013 wurde ein Ausstiegspfad gefunden: Swatch liefert vorerst noch, aber weniger. Damit bekommt der Markt Zeit, sich zu entwickeln.

Weil die Konkurrenz aber weniger Werke abnimmt, als Swatch für sie bereithalten muss, hat Swatch bei der Weko eine Lockerung der Regelung beantragt.

Die Weko kommt nun zum Schluss, dass sich die Marktverhältnisse in die erwartete Richtung entwickeln. Eine Anpassung des vereinbarten Lieferregimes zum jetzigen Zeitpunkt würde die Auf- und Ausbaupläne der Konkurrenten von ETA sogar gefährden. Die Weko hält darum an der aktuellen Regelung fest.

«Missbräuchliches Kundenverhalten»

Swatch bezeichnet diesen Entscheid in einer Reaktion als realitätsfremd. Die festgelegten Bezugsmengen würden von den Drittkunden nicht abgenommen und für das 2017 seien gar keine Bestellungen getätigt worden.

Zugleich müsse die ETA die auferlegten Lieferverpflichtungen aufrechterhalten. Die Swatch Group habe darum bei der Weko beantragt, die nicht bezogenen Mengen all ihren Drittkunden anbieten und verkaufen zu dürfen.

Kann sie das nicht, sieht sie sich im Nachteil: Die Swatch werde gezwungen, unter erheblichen finanziellen und personellen Aufwendungen Produktionskapazitäten für Drittkunden aufrecht zu erhalten, obwohl diese ihre Bestellmengen teilweise drastisch reduzierten oder gar fallengelassen haben. Swatch bezeichnet dies sogar als missbräuchliches Kundenverhalten, dem es mit einer Lockerung der Regelung Rechnung zu tragen gelte.

Ob Swatch den Entscheid der Weko vor das Bundesverwaltungsgericht zieht, ist offen. Eine Sprecherin wollte gegenüber der Nachrichtenagentur sda keine weiteren Angaben machen. (sda)

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