Zug und Luzern verhängten am Donnerstag generelle Feuerverbote. Dort ist es ab sofort untersagt, in Wäldern, in Waldesnähe und in der offenen Landschaft Feuer zu entfachen, Raucherwaren wegzuwerfen, Feuerwerke zu zünden oder Heissluftballone steigen zu lassen.
Die Verbote gelten wegen möglichen fortfliegenden Funken auch für offizielle Feuerstellen. Erlaubt hingegen bleibt das Grillieren in Gärten oder auf Balkonen mit Gas- oder Holzkohlegrills sowie in festen Cheminées.
Für Schwyz zeichnete sich am Donnerstag ebenfalls ein generelles Feuerverbot ab. Den definitiven Entscheid wollen die Behörden am Freitag bekannt geben. Der Kanton Obwalden geht bei seinem bereits am Donnerstag erlassenen Feuerverbot von einer geringeren Gefahrenstufe aus. Er verbietet offenes Feuer lediglich in Wäldern und an Waldrändern. Feuerwerke dürfen nur mit einem grossen Abstand zum Wald gezündet werden. Ein solch weniger striktes Verbot wollen auch Uri und Nidwalden am Freitag publizieren.
Auch die Tessiner Behörden verfügten ein absolutes Feuerverbot im Freien, in neun weiteren Kantonen gilt ein Verbot in Waldesnähe.
Auch der Kanton Freiburg erlässt angesichts der Trockenheit ein Feuerverbot. Ab Freitag und bis auf weiteres sind das Feuern im Freien und das Abbrennen von Feuerwerk auf dem ganzen Kantonsgebiet verboten. Vom Verbot ausgenommen ist das Grillieren ausserhalb bewaldeter Gebiete, wie die Freiburger Kantonsbehörden am Donnerstag mitteilten.
Im Kanton Jura, wo laut Bundesamt für Umwelt (BAFU) die höchste von fünf Waldbrandgefahrenstufen gilt, erliessen die Behörden am Mittwoch ein Feuerverbot im Wald und in der Nähe von Wäldern. Dasselbe verfügte ab Donnerstagmittag auch der Kanton Aargau.
Wegen der ungewöhnlichen Trockenheit ist besondere Vorsicht geboten beim Feuern im Freien. Ein Feuerverbot ist im Kanton Zürich zurzeit jedoch nicht vorgesehen. Die Gefahr von Flur- oder Waldbränden ist besonders gross an sonnigen Waldrändern, an lichten Stellen im Wald sowie an Südhängen und windexponierten Lagen. Trockene Gräser und Laub können schnell in Brand geraten.
Daher sollten Feuer nur in befestigten Feuerstellen entfacht, gut überwacht und anschliessend vollständig mit Wasser gelöscht werden, wie die kantonale Baudirektion am Donnerstag mitteilte. Raucherwaren und Zündhölzer dürfen nicht weggeworfen werden.
Trotz grosser Waldbrandgefahr verzichtet auch der Kanton Bern einstweilen auf ein generelles Feuerverbot. Er setzt auf die Vernunft der Bevölkerung und auf präventive Massnahmen - auch aus taktischen Gründen, wie der Bieler Regierungsstatthalter Philippe Chételat sagte.
Wenn man zu früh mit einem Verbot beginne, lasse irgendwann die Disziplin nach, sagte Chételat am Mittwoch im Regionaljournal Bern von Radio SRF. Deshalb setze man einstweilen auf Sensibilisierung und Eigenverantwortung. Das könne sich aber mit Blick auf den Nationalfeiertag noch ändern.
Sollte es bis Ende Monat keine lang anhaltenden Niederschläge geben, sei für den 1. August von einem allgemeinen Feuerverbot auszugehen, schrieben die bernischen Regierungsstatthalter, die Volkswirtschaftsdirektion und die Gebäudeversicherung in einem gemeinsamen Communiqué. Der Entscheid solle am 27. Juli getroffen werden. (whr/sda)