Schweiz
Blaulicht

Bundesrat will Schutz vor häuslicher Gewalt ausbauen

Fussfessel für Täter, kein Verfahrens-Stopp durch Opfer: So will der Bundesrat gegen häusliche Gewalt vorgehen

07.10.2015, 12:5707.10.2015, 16:37

Der Bundesrat will Opfer von häuslicher Gewalt und Stalking besser schützen. Er hat dazu am Mittwoch Änderungen im Zivil- und Strafrecht in die Vernehmlassung geschickt.

Viele Verfahren wegen häuslicher Gewalt werden heute auf Wunsch des Opfers eingestellt. Künftig soll ein Verfahren zwingend fortgesetzt werden, wenn der Täter bereits gewalttätig war – auch wenn das Opfer sich für die Einstellung des Verfahrens ausspricht.

Der Bundesrat wolle den Entscheid nicht mehr alleine in die Verantwortung des Opfers stellen, schreibt das Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) dazu. Die Strafverfolgungsbehörden sollen neben dem Willen des Opfers auch weitere Umstände berücksichtigen.

Fussfessel bei Rayonverbot

Weiter soll das Gericht zur Durchsetzung eines Rayon- oder Kontaktverbots bei häuslicher Gewalt und Stalking neu anordnen können, dass der potenzielle Gewalttäter eine elektronische Fussfessel oder ein elektronisches Armband tragen muss.

Der Bundesrat hat am Mittwoch auch die Vernehmlassung über die Genehmigung der Istanbul-Konvention des Europarates eröffnet. Gemäss dem Übereinkommen müssen psychische, physische und sexuelle Gewalt, Stalking, Zwangsheirat, die Verstümmelung weiblicher Genitalien sowie Zwangsabtreibung und Zwangssterilisierung unter Strafe gestellt sein. Die Konvention enthält zudem Bestimmungen über die Prävention und den Opferschutz.

Die Schweiz hat das Übereinkommen am 13. September 2013 unterzeichnet. Rechtliche Anpassungen sind nicht nötig. Die Umsetzung der Präventions- und Schutzbestimmungen für Opfer fällt jedoch zu einem grossen Teil in den Kompetenzbereich der Kantone. Ob es hier vereinzelt Massnahmen braucht, muss laut dem EJPD noch vertieft abgeklärt werden. Namentlich sei zu prüfen, ob genügend Schutzunterkünfte für Opfer vorhanden seien. (sda)

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Du hast uns was zu sagen?
Hast du einen relevanten Input oder hast du einen Fehler entdeckt? Du kannst uns dein Anliegen gerne via Formular übermitteln.
9 Kommentare
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!
9
SVP will PH-Abschaffung – und dafür eine Lehrer-Lehre: die Sonntagsnews
Am Zürcher Universitätsspital sind nach der Affäre um Herzchirurg Francesco Maisano weitere zehn potenziell problematische Fälle zu Interessenbindungen identifiziert worden. Das und mehr findet sich in den Sonntagsnews.
Das Zürcher Universitätsspital (USZ) hat laut der «NZZ am Sonntag» nach der Affäre um Herzchirurg Francesco Maisano rund zehn weitere kritische Fälle identifiziert. Der vom USZ eingesetzte Compliance-Ausschuss habe seit Juni 2025 potenziell problematische Interessenbindungen und Nebenbeschäftigungen geprüft. In mehreren Fällen seien Verstösse gegen die Compliance-Richtlinien festgestellt und Sanktionen ausgesprochen worden. Details dazu nenne das Spital aus Vertraulichkeitsgründen nicht. Die neuen Fälle zeigten, dass die Verstrickung von Medizin und Medtech-Industrie über den Fall Maisano hinausreiche. Der Zürcher Handchirurg Daniel Herren sprach von einem «heiklen Spannungsfeld» zwischen Innovation, Patientensicherheit und wirtschaftlichen Interessen. Das USZ und das Genfer Universitätsspital (HUG) planten inzwischen Transparenzregister für Beteiligungen und Nebentätigkeiten ihrer Ärzte. Andere Spitäler verfügten bereits über solche Register.
Zur Story