Grundeinkommen: Initiative für bedingungsloses Grundeinkommen im Nationalrat

Grundeinkommen: Initiative für bedingungsloses Grundeinkommen im Nationalrat

23.09.2015, 11:00

Der Nationalrat hat mit der Debatte über die Volksinitiative «Für ein bedingungsloses Grundeinkommen» begonnen. Deren Annahme hätte einen tief greifenden Umbau der heutigen Gesellschafts- und Wirtschaftsordnung zur Folge.

Die Initiative will den Zusammenhang von Arbeit und Einkommen aufbrechen: Alle in der Schweiz lebenden Menschen sollen unabhängig von einer Erwerbstätigkeit ein Grundeinkommen erhalten. Zur Höhe äussert sich der Initiativtext nicht. Er bestimmt aber, dass das Einkommen der ganzen Bevölkerung ein menschenwürdiges Dasein und die Teilnahme am öffentlichen Leben ermöglichen soll. Die Initianten halten für Erwachsene 2500 Franken pro Monat für angemessen und 625 Franken für jedes Kind.

Der Bundesrat anerkennt zwar das Grundanliegen, jedermann ein menschenwürdiges Dasein und die Teilnahme am öffentlichen Leben zu ermöglichen. Die Initiative hält er aber nicht für einen gangbaren Weg. Diese hätte einschneidende negative Auswirkungen auf die Wirtschaftsordnung, das System der sozialen Sicherheit und den gesellschaftlichen Zusammenhalt der Schweiz, schreibt er in der Botschaft ans Parlament.

Enorme Kosten

Die Kosten für das bedingungslose Grundeinkommen schätzt der Bundesrat auf 208 Milliarden Franken pro Jahr. Dafür müssten 153 Milliarden Franken an zusätzlichen Steuern erhoben werden. Rund 55 Milliarden Franken könnten aus den Sozialversicherungen und der Sozialhilfe umgelagert werden.

Der Bundesrat gibt zu bedenken, dass es sich bei einem garantierten Grundeinkommen für viele Menschen nicht mehr lohnen würde zu arbeiten. Er geht davon aus, dass sich die Zahl der Erwerbstätigen und das geleistete Arbeitsvolumen verringern würde, was wiederum die Finanzierung des Grundeinkommens erschweren würde.

Unbekannte Auswirkungen

Der Bundesrat gesteht aber auch ein, dass es wesentlich vom unterstellten Menschenbild abhängt, welche Auswirkungen und welche Reaktionen man von der Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens erwartet. Und so kommen die Initianten denn auch zu einem ganz anderen Schluss als die Regierung.

Sie gehen davon aus, dass die meisten Menschen gerne arbeiten, wenn die Tätigkeit für sie Sinn macht und von anderen geschätzt wird. Die meisten möchten auch ein höheres Einkommen als 2500 Franken, so dass es weiterhin einen finanziellen Anreiz für Erwerbsarbeit gäbe. Zudem bekämen Haus- und Familienarbeit sowie Freiwilligenarbeit mit einem Grundeinkommen einen anderen Stellenwert.

Die Initianten anerkennen, dass das Grundeinkommen viele Ausländerinnen und Ausländer in die Schweiz locken würde. Sie geben aber zu bedenken, dass die Initiative die Gesetze über die Zuwanderung nicht ändert. Ab wann bei Zuwanderung Anspruch auf ein Grundeinkommen besteht, müsste geregelt werden.

Die Urheber und Unterstützer verstehen die Initiative auch als «Kulturimpuls». Die Initiative erlaube eine Auseinandersetzung mit vielen grundlegenden Fragen und Zusammenhängen, schreiben sie in ihrem Argumentarium. Unter anderem sehen sie in einem Grundeinkommen ein neues wirtschaftliches Bürgerrecht, das der Selbstermächtigung dient. Für die Initianten ist es nichts anderes als «eine wirtschaftliche Konsequenz des demokratischen Selbstverständnisses».

Illustre Unterstützer

Zum Initiativkomitee gehören der Publizist Daniel Straub, der frühere Bundesratssprecher Oswald Sigg oder die Zürcher Rapperin Franziska Schläpfer («Big Zis»). Persönlichkeiten wie der Schriftsteller Adolf Muschg, der Philosoph Hans Saaner, die Kommunikationsexpertin Beatrice Tschanz oder die Schriftstellerin Ruth Schweikert unterstützen das Anliegen. Zahlreiche Unterschriften gesammelt hat die Gruppierung «Generation Grundeinkommen».

Im Nationalrat dürfte die Initiative indes wenig Unterstützung finden. In der vorberatenden Kommission hat nur SP-Nationalrätin Silvia Schenker (BS) der Initiative zugestimmt. Sie beantragt auch im Nationalrat, diese dem Volk zur Annahme zu empfehlen.

Die Kommission hat auch einen direkten Gegenvorschlag abgelehnt, wonach die Schaffung einer allgemeinen Erwerbsversicherung in die Sozialziele der Bundesverfassung aufgenommen werden soll. Dieser steht im Rat nicht zur Diskussion. (sda)

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