Die KESB sind das zentrale Organ im Kindes- und Erwachsenenschutz. Sie sind je nach Kanton eine gerichtliche oder eine Verwaltungsbehörde, die auf kantonaler oder (inter-)kommunaler Ebene organisiert ist. Die jeweiligen Behörden sind interdisziplinär zusammengesetzt: aus mindestens dreien nach fachlichen Kriterien gewählten Mitgliedern – Juristen, Psychologen, Sozialarbeiter, Treuhänder.
Die KESB sind eine noch junge Institution: Nachdem der Bund über eine Gesetzesänderung eine Professionalisierung der bis dahin hauptsächlich von Laien geführten Vormundschaftsbehörden anordnete, nahmen die kantonalen und regionalen KESB die Arbeit am 1. Januar 2013 auf. Sie übernahmen praktisch von einem Tag auf den anderen die Dossiers aller Fälle von den Vormundschaftsbehörden.
Bei Erwachsenen reichen die Dossiers der KESB von Vorsorgeaufträgen, Vertretung bei Urteilsunfähigkeit, über fürsorgerischer Freiheitsentzug bis Aufenthalt in Wohn- und Pflegeeinrichtungen, bei Kindern von der Unterbringung in Pflegefamilien und Kinderheimen über erzieherische Massnahmen bis zur Verwaltung von Kindesvermögen.
Wichtige Aufgaben der KESB sind generell die Wahl der Beistände (bzw. «Mandatsträger») und die Bestimmung derer Aufgaben. Dabei müssen die Behörden allerdings auf Wünsche von Betroffenen und Angehörigen eingehen.
Im Artikel 307 des ZGB – der das bisherige Vormundschaftsgesetz ersetzte – heisst es zum Kindesschutz: «Ist das Wohl des Kindes gefährdet und sorgen die Eltern nicht von sich aus für Abhilfe oder sind sie dazu nicht imstande, trifft die Kindesschutzbehörde die geeigneten Massnahmen zum Schutz des Kindes».
Grundsätzlich wird eine KESB dann aktiv, wenn eine Gefährdungsmeldung bei der Behörde eingeht. Diese können von jedem gemacht werden: Lehrern, Nachbarn, Verwandten, Bekannten. Auch im Fall Flaach sind bei der zuständigen KESB mehrere solcher Meldungen eingegangen.
Seit ihrer Einführung werden die KESB harsch kritisiert: Die Behörde sei ein empathieloser Bürokratieapparat, die es oft verunmögliche, kurzfristige, pragmatische Lösungen zu finden, weit von der Lebensrealität entfernt sei und die Gemeinden massiv mehr koste, als die Vormundschaftsbehörden es getan hätten. Es fehlt den KESB deshalb vor allem vonseiten der Gemeinden an Akzeptanz.
Einen schweizweiten Überblick über die Kosten der neuen Behörden gibt es nicht. Gemäss einer Zwischenbilanz der Kantonalzürcher Direktion der Justiz und des Innern führte der Systemwechsel allerdings nicht zu einem auffälligen Anstieg der Fallzahlen und Kosten. Sicher ist aber, dass die Behördenorganisation teurer als erwartet ist: Der Mehraufwand fiel höher aus als geschätzt.
Unterschätzt wurde wohl auch der Personalaufwand: Allein für den Dossierübertrag von den Vormundschaftsbehörden auf die KESB wäre vor zwei Jahren mehr Personal nötig gewesen, als die jungen Behörden zur Verfügung gehabt hatten. Und auch seither mangelt es laut KESB an Stellenprozenten. Die von der KOKES (Konferenz der Kantone für Kinder- und Erwachsenenschutz) empfohlenen 1'300 bis 1'600 Stellenprozente pro 1'000 Massnahmen wird bei vielen KESB unterschritten.
Unbestritten ist die bessere fachliche Qualifikation der neuen Behörde. Jeder Entscheid, etwa über einen Beistand oder einen Obhutsentzug, muss von mindestens drei Behördenmitgliedern aus verschiedenen Bereichen abgesegnet werden. Damit sind die Entscheide juristisch grundsätzlich stichhaltig.
Die Entfernung von der Lebensrealität, wie Kritiker sie monieren, halten Befürworter für einen Vorteil: Die Fachbehörde könne mit etwas Distanz bessere Entscheide fällen. (dwi)