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Exit entscheidet: Wer alt und lebensmüde ist, hat ein Anrecht auf Freitodhilfe

Alte Menschen sollen selber entscheiden dürfen, wann sie aus dem Leben scheiden – und sich dabei auch Hilfe holen dürfen, findet Exit.
Alte Menschen sollen selber entscheiden dürfen, wann sie aus dem Leben scheiden – und sich dabei auch Hilfe holen dürfen, findet Exit.Bild: KEYSTONE
Unterstützung beim Sterben

Exit entscheidet: Wer alt und lebensmüde ist, hat ein Anrecht auf Freitodhilfe

24.05.2014, 18:02
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Die Sterbehilfeorganisation Exit will lebensmüden Hochbetagten erleichterten Zugang zum Sterbemedikament gewähren. Die Generalversammlung (GV) vom Samstag in Zürich verankerte das Engagement für den Altersfreitod in den Exit-Statuten.

Unter Altersfreitod verstehe der Verein «das Recht auf freiverantwortliches Sterben eines betagten oder hochbetagten Sterbewilligen». Dieser soll weniger umfassende ärztliche Abklärungen über sich ergehen lassen müssen als ein jüngerer Sterbewilliger, um das Sterbemedikament zu bekommen. Zudem müsse er weniger gravierende Leiden nachweisen.

Künftig sollen also auch sterbewillige betagte und hochbetagte Menschen Sterbebegleitung erhalten können, die altersbedingt diverse Leiden haben, von denen jedes einzelne nicht tödlich ist, die aber insgesamt grosse Einschränkungen verursachten. Viele Betroffene hätten neben Altersbeschwerden auch psychosoziale Probleme und Ängste, sagte Exit-Präsidentin Saskia Frei nach der GV vor den Medien.

Hilfe nur, wenn kein Verdacht besteht

Mit gründlichen Abklärungen des Sterbewunsch-Motivs werde Exit verhindern, dass Betagte etwa auf Druck von Nachkommen, die um ihr Erbe fürchten, Sterbebegleitung anforderten. Beim geringsten Hinweis dahingehend werde keine Sterbehilfe mit Exit stattfinden, sagte Frei: «Das garantiere ich Ihnen.»

Im übrigen handle es sich bei den Betroffenen um Exit-Mitglieder, die sich seit Jahren mit der Frage ihres Freitods auseinandergesetzt hätten, fügte Exit-Vizepräsident Bernhard Sutter an. Da spielten finanzielle Überlegungen keine Rolle.

Mitglieder fordern rezeptfreien Zugang zum Sterbemedikament

Eine Definition von «betagt» oder «hochbetagt» wolle man nicht geben, sagte Frei. Das hänge von der jeweiligen Person ab. Ziel ist es laut Frei, mittelfristig die angestrebten Erleichterungen zu erreichen.

Dazu wolle man auf gesellschaftlicher, politischer und standesrechtlicher Ebene - bei den Ärzten also - aktiv werden. Von heute auf morgen gehe das mit Sicherheit nicht. Mit der jetzt beschlossenen Statutenänderung bringe man das Thema «Sterberecht für Hochbetagte» nun auf den Tisch der öffentlichen Diskussion.

Im Vorfeld der GV hatte die Sterbehilfeorganisation unter ihren Mitgliedern eine Umfrage zum Thema durchgeführt. Dass dieses die Menschen beschäftigt, zeigte sich an der grossen Teilnehmerzahl an der GV: Mit rund 700 Personen seien etwa doppelt so viele gekommen wie üblich, sagte Frei.

In der regen Diskussion habe sich gezeigt, dass die Organisation nicht allen rasch genug voran gehe, sagte Frei: Manche wünschten sich beispielsweise rezeptfreien Zugang zum Sterbemedikament. Ein solches Engagement komme für Exit aber nicht in Frage. Für solche Vorstellungen gäbe es in der Schweiz keine politischen Mehrheiten. (oku/sda)

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