Nationalrat berät neue Regeln zum Anlegerschutz

Nationalrat berät neue Regeln zum Anlegerschutz

13.09.2017, 10:56

Das Parlament will den Anlegerschutz und die Aufsicht über die Finanzdienstleister neu regeln. Der Nationalrat hat am Mittwoch die Beratungen zu zwei Gesetzen aufgenommen. Von den ursprünglichen Plänen dürfte allerdings wenig übrig bleiben.

Mit dem Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) wollte der Bundesrat nach der Finanzkrise den Anlegerschutz verbessern. Viele hatten ihr Vermögen verloren, weil sie die Risiken von Finanzprodukten nicht kannten. Neue Regeln sollten solches verhindern. Ob die Anleger am Ende aber tatsächlich besser geschützt werden, ist umstritten.

Der Ständerat und die Wirtschaftskommission des Nationalrates haben die Regeln abgeändert. Aus Sicht der Bankenrechtsprofessorin Susan Emmenegger wird der Anlegerschutz nun sogar geschwächt.

Das neue Gesetz schütze eher Finanzdienstleister als Anleger, sagte sie in einem Interview in den Zeitungen «Tages-Anzeiger» und «Der Bund» vom Mittwoch. Zuvor hatte sie schon in einem Artikel in der «NZZ» kritisiert, das Parlament demontiere den Anlegerschutz.

Trauerspiel in mehreren Akten

Im Nationalrat teilen die Vertreterinnen und Vertreter von SP, Grünen und Grünliberalen diese Ansicht. Prisca Birrer-Heimo (SP/LU) sprach von einem «Trauerspiel in mehreren Akten». Hinter der Bühne hätten die Banken und Vermögensverwalter das volle Geschütz aufgefahren.

Schon nach der Vernehmlassung sei die Vorlage stark verwässert worden. Der Ständerat und die Wirtschaftskommission des Nationalrates hätten der Regulierung weitere Zähne gezogen. Es sei mehr als fraglich, ob sie am Ende mit jener der EU gleichwertig sei. Beat Flach (GLP/AG) erinnerte daran, dass das für den Marktzugang wichtig ist.

Finanzplatz nicht ersticken

Die Redner der bürgerlichen Parteien zeigten sich dagegen zufrieden. Das Parlament habe die Vorlage entschlackt, sagte Leo Müller (CVP/LU). Der Finanzplatz dürfe nicht erstickt werden. Christian Lüscher (FDP/GE) sprach von einer befriedigenden Lösung ohne «swiss finish». Daniela Schneeberger (FDP/BL) stellte fest, die Gesetze seien auf ein «erträgliches Mass» zurückgestuft worden.

Martin Landolt (BDP/GL) hob hervor, dass die Branche nun geschlossen hinter der Vorlage stünden. Für die SVP geht die Regulierung hingegen tendenziell nach wie vor zu weit. Es handle sich um einen weiteren Ausbau der Bürokratie, sagte Thomas Matter (SVP/ZH). Die SVP werde erst nach der Detailberatung entscheiden, ob sie zustimme.

Rückweisung abgelehnt

Der Nationalrat berät nun über die einzelnen Gesetzesartikel. Neben dem FIDLEG steht auch das Finanzinstitutsgesetz (FINIG) zur Debatte, mit welchem die Aufsicht neu geregelt werden soll. SP und Grüne beantragten, dieses an den Bundesrat zurückzuweisen. Sie wollten die Regierung beauftragen, dem Parlament eine Vorlage zu unterbreiten, die der Finanzmarktaufsicht (FINMA) die Aufsicht über die Finanzdienstleister zuweist. Der Rat lehnte das aber mit 129 zu 52 Stimmen ab.

Die Wirtschaftskommission des Nationalrates will - wie der Ständerat - die unabhängigen Vermögensverwalter nicht direkt der FINMA unterstellen. Diese sollen vielmehr einer von der FINMA bewilligten Aufsichtsorganisation unterstehen. Louis Schelbert (Grüne/LU) kritisierte, das sei weder Fisch noch Vogel.

Mehr Information für Anleger

Das FIDLEG regelt unter anderem, wie Kundinnen und Kunden über Finanzinstrumente informiert werden müssen. Basisinformationsblätter sollen ihnen ermöglichen, die Produkte zu vergleichen und einen fundierten Anlageentscheid zu treffen. Vorgesehen sind ferner einheitliche Prospektanforderungen für sämtliche Effekten.

Die Wirtschaftskommission des Nationalrates beantragt dem Rat nun aber, die Bedingungen zu lockern. So soll die Zahl der Anleger, ab der ein Prospekt nötig ist, erhöht werden. Zudem soll es einen Prospekt erst dann brauchen, wenn das öffentliche Angebot über ein Jahr 2.5 Millionen Franken übersteigt. Der Bundesrat schlägt eine Limite von 100'000 Franken vor.

Weniger Haftung, tiefere Bussen

Weiter will die Wirtschaftskommission die Bussen herabsetzen und die Haftungsbestimmungen abschwächen. Für Schaden durch falsche Angaben soll nur der eigentliche Ersteller von Prospekten haften, und für falsche Angaben im Basisinformationsblatt soll eine reduzierte Haftung gelten. Nach dem Willen des Bundesrates und des Ständerates läge die Beweislast bei der Bank: Sie müsste belegen können, dass sie keine Schuld trifft.

Wie bereits der Ständerat will auch die Nationalratskommission darauf verzichten, die Hürden für die Einleitung eines Zivilprozesses zu senken. Nach dem Vorschlag des Bundesrates würden Privatkunden von Prozesskostenvorschüssen befreit. Zudem könnten die Gerichte bei der Aufteilung der Kosten nach Ermessen vorgehen. (sda)

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