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Das Dschihadisten-Marketing unseres Bundesanwalts

Michael Lauber, Bundesanwalt.
Michael Lauber, Bundesanwalt.Bild: KEYSTONE

Das Dschihadisten-Marketing unseres Bundesanwalts

Bundesanwalt Michael Lauber muss im Sommer vom Parlament im Amt bestätigt werden. Seine Wiederwahl ist so gut wie sicher – denn er pflegt sein Image auf dem Rücken angeblicher «Dschihad-Reisender». Das nützt auch den Parlamentariern.
07.05.2015, 08:0307.05.2015, 09:58
Daria Wild
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Bundesanwalt Michael Lauber ist ein gewiefter Kommunikator. Seit er im Amt ist, gehört die negative Berichterstattung über die Strafverfolger des Bundes weitgehend der Vergangenheit an. Laubers Rezept ist simpel: Im Gegensatz zu seinen Vorgängern Valentin Roschacher und Erwin Beyeler, die sich mit Geldwäscherei- und Fällen organisierter Kriminalität profilieren wollten, legt sich Lauber mit wehrlosen Gegenspielern an – jungen Muslimen, angeblichen «Dschihad-Reisenden». 

Diese verfügen weder über teure Anwälte wie die Hells Angels noch mächtige Freunde, wie der Banker Oskar Holenweger, der ein alter Weggefährte von Christoph Blocher war. Und sie verfügen über keinerlei Erfahrung im Umgang mit Medien und den Taktiken der Image-Schlachten, wie Lauber mit Hilfe der grossen Leitmedien derzeit eine führt.

Schwache strafverfolgerische Erfolgsbilanz

Nicht nur den Medien gefällt Laubers Dschihad-Fokus. Sondern auch ihm selbst. Im am 17. April veröffentlichten Tätigkeitsbericht der Bundesanwaltschaft räumt diese ein, dass die Schweiz zwar kein primäres Anschlagziel für terroristische Organisationen sei, das Thema die aber die «Öffentlichkeit beschäftige». Das Eigenlob geht weiter: Ein Meilenstein in der Bekämpfung des angeblich islamistisch motivierten Terrors in der Schweiz sei die Verurteilung zweier kurdischer Brüder zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten gewesen – wegen Propaganda für das Terrornetzwerk al-Kaida. 

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Die tatsächliche strafverfolgerische Ausbeute aus dem erklärten Schwerpunkt Dschihadreisende steht indes in keinem Verhältnis zum damit generierten Medien-Echo. Kein anderes Verfahren aus dem neuen Schwerpunkt «Phänomen Dschihadreisende» wurde abgeschlossen, keiner der 18 in die Schweiz zurückgekehrten mutmasslichen Gotteskrieger wurde angeklagt. 

Eine Hand wäscht die andere

Mit der Verfolgung von Dschihad-Reisenden will Lauber in erster Linie das öffentliche Interesse befriedigen. Davon profitiert nicht nur Lauber selbst, der im Sommer als erster Bundesanwalt vom Parlament wiedergewählt werden muss, sondern auch die Mehrheit der Parlamentarier, die auf der von Lauber bewirtschafteten Dschihadistenpanikwelle leichter Gesetze zur weitergehenden Überwachungsbefugnis der Strafverfolger durchbringen können, wie folgende drei Beispiele zeigen. 

Zeitlicher Zusammenhang zwischen Medienauftritten und sicherheitspolitischen Traktanden im Parlament

Die rote Spalte zeigt die Medienpräsenz von Bundesanwalt Lauber – sei mittels eigener Medienmitteilungen oder Auftritten in Zeitungen und im Fernsehen. Die blaue Spalte zeigt die parlamentarische Agen ...
Die rote Spalte zeigt die Medienpräsenz von Bundesanwalt Lauber – sei mittels eigener Medienmitteilungen oder Auftritten in Zeitungen und im Fernsehen. Die blaue Spalte zeigt die parlamentarische Agenda betr. BÜPF und NDG. Lesebeispiel: 13 Tage nach dem Rundschau-Auftritt Laubers beschliesst der Nationalrat den NDG-Entwurf.

«Der Schlag gegen die Schweizer IS-Zelle» 

  • Im September 2014 beginnen sich die Berichte über mutmassliche Dschihadreisende aus der Schweiz zu häufen. In einem Interview mit der Sonntagszeitung am 7. September enthüllt Bundesanwalt Michael Lauber selbst, dass die Bundesanwaltschaft zurzeit vier Strafverfahren gegen vier Dschihadisten führe. Eine Woche später teilt die BA mit, dass sie in etwa 20 Fällen im Bereich des radikalen Dschihadismus ermittle. Am 21. September verkündet die NZZ am Sonntag mit einem Paukenschlag: «Schweiz hebt IS-Zelle im Mittelland aus». Seit mehreren Monaten ermittle die BA gegen drei mutmassliche Mitglieder, die seit letztem Frühling in Untersuchungshaft sitzen, heisst es im Bericht. Das Verfahren sei streng geheim, die BA wolle sich nicht dazu äussern.  
  • Die Meldung wirkt: In den darauffolgenden Tagen nutzen zahlreiche Politiker die jüngste Bekanntmachung dazu, laut ein IS-Verbot zu fordern und das in den Verhandlungen steckende neue Nachrichtendienstgesetz zu bekräftigen. Unverhohlen lässt sich Nationalrat Thomas Hurter (SVP, Mitglied der sicherheitspolitischen Kommission) in der Neuen Zürcher Zeitung zitieren: «Logisch kommt uns das entgegen.» Die Vorlage sei «gut unterwegs» und bereits zur Hälfte beraten. Am 17. Oktober lehnt die Rechtskommission des Nationalrats mit 16 zu 9 Stimmen einen Rückweisungsantrag gegen das neue BÜPF (Bundesgesetz betreffend Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs, siehe Box) ab. 
  • Ende Oktober bestätigt die Bundesanwaltschaft mit einer ihrer seltenen Medienmitteilungen die Berichte der vergangenen Wochen: Mit der Festnahme dreier Iraker habe man «IS-Anschläge in Europa vereitelt», heisst es unbescheiden. Seither ist es ruhig geworden um das Strafverfahren gegen die mutmasslichen IS-Unterstützer. Im April dieses Jahres schreibt der Tages-Anzeiger: «Mittlerweile ist es höchst umstritten, wie konkret die Pläne waren, die in einem Mehrfamilienhaus bei Schaffhausen und im Internet geschmiedet wurden.» Hauptbeweise für die Terrorpläne sollen «Gigabytes elektronischer Kommunikation mit dem angeblichen IS-Führer» sein. Die Anklage verzögert sich. 
Nachrichtendienstgesetz (NDG)
Das NDG soll das Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der Inneren Sicherheit (BWIS) und das Bundesgesetz über die Zuständigkeiten im Bereich des zivilen Nachrichtendienstes (ZNDG) ab 1. Januar 2016 ablösen. Am 17. März hat der Nationalrat das NDG mit 119 Stimmen abgesegnet. In Zukunft soll es dem Nachrichtendienst des Bundes erlaubt sein, heimliche Hausdurchsuchungen durchzuführen sowie Telefon- und Internetanschlüsse anzuzapfen. 
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Bundesgesetz betreffend Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF)
Über die Revision des BÜPF wird in der nächsten Sommersession abgestimmt. Die sicherheitspolitische Kommission des Nationalrats hat die Vorlage bereits abgesegnet. Die Rechtskommission will neu die Frist für die Aufbewahrung von Randdaten des Post- und Fernmeldeverkehrs von sechs auf zwölf Monate verlängern. Zudem soll der Einsatz von Staatstrojanern («GovWare») legalisiert werden. 

Dschihadisten-Verfahren «mit Fleisch am Knochen»

  • Mit dem «Rundschau»-Auftritt im März geht Lauber ein weiteres mal in die Offensive. Fälle wie jener des Schweizer Dschihadisten, der seine Frau in Syrien festhielt, hätten oberste Priorität, sagt der Bundesanwalt. Und fügt an: «Von allen Rückkehrern geht die abstrakte Gefahr aus, dass sie ein Delikt begehen könnten.» Wesentlich sei deshalb, dass man die Gefährlichkeit nicht unterschätze. «Doch was konkret dahinter steckt, ist häufig eine ganz andere Frage», verklausuliert Lauber.  
  • Der Titel des SRF-Artikels dazu: «Schweizer Dschihadist könnte gefährlich sein». In anderen Medienberichten ist der Mann fortan der Dschihadist, 20 Minuten schreibt aufs Titelblatt: «Thurgauer Dschihadist kämpft mit Terrormiliz.»
  • Nur 13 Tage später diskutiert der Nationalrat den Entwurf zum neuen Nachrichtendienstgesetz. 119 Nationalräte befürworten erweiterte Kompetenzen für den Nachrichtendienst des Bundes und sagen damit Ja zu mehr Überwachung. Als Grund wird der Kampf gegen den Terror genannt. Am 1. April beantragt auch die sicherheitspolitische Kommission des Ständerats, auf die Vorlage zum Nachrichtendienstgesetz einzutreten – und zwar einstimmig.  
  • Inzwischen ist es ruhig geworden um den mutmasslichen Dschihadisten. Von dem Mann ist bis heute nicht klar, ob er in Syrien in Kampfhandlungen verwickelt gewesen war. Was er tut und wo er sich befindet, ist nicht bekannt. Am 19. April wird erstmals vermeldet, dass Frau und Kind wieder zurück in der Schweiz sind. In der Presse heisst es: «Die Schweizer Bundesanwaltschaft nimmt die neusten Entwicklungen zur Kenntnis. Die Ermittlungen laufen weiter.»

«Festnahme eines Dschihad-Reisenden vor der Ausreise»

  • Am 8. April – und damit neun Tage vor der vorerst letzten Detailberatung der nationalrätlichen Rechtskommission zum BÜPF – verkündet die BA stolz die Verhaftung eines Dschihad-Reisenden in einer Medienmitteilung. Der Behörde sei es erstmals gelungen, einen Mann, der sich einer terroristischen Organisation habe anschliessen wollen, noch vor seiner Ausreise festzunehmen. Die BA schreibt: «Die Verhaftung dokumentiert die konsequente Strafverfolgung aller Personen in der Schweiz, die sich am dschihadistisch motivierten Terrorismus zu beteiligen versuchen.» 
  • Am 17. April debattiert die nationalrätliche Rechtskommission über das BÜPF. Auch bei diesem Gesetz lautet das Totschlagargument der Befürworter das Aufklären von Terrorismus und die Bekämpfung der Kriminalität. Am 1. Mai segnet die Kommission des Nationalrats das BÜPF endgültig ab – auf Anträge, die das BÜPF schwächen würden, wird mehrheitlich nicht eingetreten.
  • Mittlerweile ist die am 8. April verkündete Verhaftung Geschichte. Der junge Mann kann das Gefängnis nach 13 Tagen wieder verlassen, eine Verlängerung der U-Haft wird von der BA nicht gefordert. Erstmals werden Stimmen laut, ob es sich bei Laubers Aktion um pure PR gehandelt habe. 

«Der Druck auf die Bundesanwaltschaft wächst»

Lauber ist medial wirksam. Aber ist er das auch strafrechtlich? Nicht nur für den eben genannten Fall und das schleppende Verfahren gegen die drei inhaftierten Iraker muss Lauber Kritik einstecken: Die «Basler Zeitung» schrieb im Januar, Lauber habe mit der Einstellung der Verfahren gegen die Mafia lediglich erreichen wollen, dass das Parlament die Mafiagesetze beschleunigt behandle. Marc Forster, Strafrechtsprofessor an der Uni St.Gallen, sagte gegenüber der Schweiz am Sonntag in diesem Zusammenhang, die BA versuche «die politische Unterstützung für eine Verschärfung des Strafprozessrechts zu ihren Gunsten zu erhalten».

Doch im Parlament geniesst Lauber nach wie vor Rückhalt. Daniel Vischer, Mitglied der nationalrätlichen Gerichtskommission nimmt Lauber in Schutz: «Der Druck auf die Bundesanwaltschaft wächst, seit die Medien die Diskussion um mutmassliche IS-Reisende aus der Schweiz angeheizt haben». Natürlich sei Lauber für den Staatstrojaner beim BÜPF, sagt Vischer. «Aber er hat, was die Überwachungsgesetze BÜPF und NDG betrifft, durchaus differenzierte Positionen.»

Einladungen von Parlamentskommissionen

Und Lauber? Sein Kommunikationschef und ehemaliger SRF-Mann André Marty lässt verlauten, die Strafuntersuchung unterliege grundsätzlich dem Amts- und Untersuchungsgeheimnis. «Bei der Medienarbeit der Bundesanwaltschaft ist gleichzeitig das öffentliche Interesse zu berücksichtigen», sagt Marty. In diesem Spannungsfeld entscheide der Bundesanwalt im Einzelfall, wann und was öffentlich gemacht wird. 

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11 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Romeo
07.05.2015 08:21registriert Januar 2014
Ich zitiere ihn nicht gerne doch hier ist es angebracht. Toni Bortoluzzi sagte im NR über das neue Waffengesetz bzw. Registrierungspflicht der alten Waffen es sei:


"Unanständiges Misstrauen des Staates gegenüber dem Bürger."

Ich bin der Meinung das das wohl eher im Bezug auf #NDG #BND #BÜPF zutrifft.

Wir haben unsere Freiheit zu Gunsten der Hochfinanz und der Wirtschaft aufgegeben. Es ist egal ob wir links / Mitte / rechts wählen. Diese Politiker werden von der Wirtschaft ferngesteuert. Demokratie haben wir schon lange keine mehr. Ich bin sehr enttäuscht über diese kranke Entwicklung.
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Ruffy
07.05.2015 08:53registriert Januar 2015
Dschihad Marketing? Gibts den Kurs in der Migros Clubschule?
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Nummer 83
07.05.2015 08:58registriert Februar 2014
Sehr guter Artikel!
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