Es ist so eine Lösung, bei der man sich fragt, warum da nicht schon früher jemand drauf gekommen ist: In Frankreich braucht man seit dem neuen Jahr einen Ausweis, wenn man NICHT will, dass im Todesfall die eigenen Organe entnommen und gespendet werden.
Als das entsprechende Gesetz im Januar die Instanzen passierte, gab es in unserem Nachbarland 19'000 Personen auf den Organspende-Wartelisten, und seit dem Januar gibt es nun 66 Millionen potenzielle Spender – abzüglich von 150'000 Personen, die sich bisher als explizite Nicht-Spender registrieren liessen, berichtet «The Outline».
Die Regel, nach der angenommen wird, jeder Franzose sei mit der Spende einverstanden, müsste theoretisch gar nicht sein: 80 Prozent der Befragten in einer Umfrage waren bereit, ihre Organe mach dem Tod weiterzugeben. Das Problem sind offenbar eher die Hinterbliebenen: Von denen waren nur 40 Prozent mit der Spende einverstanden.
Tatsächlich ist eine derartige Regelung aber keine französische Erfindung: In einem anderen Nachbarland gibt es derartige Gesetze schon länger. In Österreich gelten daher gewaltige 99,98 Prozent der Bevölkerung als Organspender. Die Niederlande haben unlängst ebenfalls ein entsprechendes Gesetz verabschiedet.
In der Schweiz regelt das erst 2007 in Kraft getretene Transplantationsgesetz die Organspende: Liegt keine ausdrückliche Zustimmung der Verstorbenen vor, können die Angehörigen zustimmen oder ablehnen. Dabei dürften ähnliche Probleme auftreten, wie sie zuvor in Frankreich aufgetreten sind.
Hierzulande standen im Jahr 2015 1384 Personen auf der Organspende-Warteliste, von denen 552 geholfen werden konnte. 65 der wartenden Patienten verstarben noch in jenem Jahr.
Bis womöglich auch bei uns die Gesetze geändert werden, kannst du dich hier als Spender registrieren lassen.
(phi)
So bleibt die Entscheidungsfreiheit gewahrt, die Spenderquote wäre aber bestimmt wesentlich höher als heute.