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Fall Flaach: Zürcher Justizdirektorin Fehr geht hart ins Gericht mit KESB-Kritikern

31.01.2016, 12:02

Die Zürcher Justizdirektorin Jacqueline Fehr (SP) geht mit den Kritikern der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) hart ins Gericht. Nachdem im «Fall Flaach» zwei Gutachter die KESB entlastet haben, rechnet sie namentlich mit der Schriftstellerin Zoë Jenny ab.

«Der Fall ist sicher eine Lehre für alle. Man kann nicht vorschnell mit Mutmassungen ein Urteil bilden», sagte die SP-Regierungsrätin in einem Interview mit der «SonntagsZeitung». Es brauche Ursachenforschung und es brauche etwas mehr Zeit.

Frank Urbaniok, links, Gutachter im Strafverfahren, Jacqueline Fehr, Mitte, Vorsteherin der Direktion der Justiz und des Innern und Rolf Bieri, rechts, Aufsicht KESB Gemeindeamt an der Medienkonferenz &nbsp;zu den Erkenntnissen und Lehren aus dem Fall Flaach.<br data-editable="remove">
Frank Urbaniok, links, Gutachter im Strafverfahren, Jacqueline Fehr, Mitte, Vorsteherin der Direktion der Justiz und des Innern und Rolf Bieri, rechts, Aufsicht KESB Gemeindeamt an der Medienkonferenz  zu den Erkenntnissen und Lehren aus dem Fall Flaach.
Bild: KEYSTONE

Was aber bleiben werde, sei eine «Informationsassymmetrie»: «Betroffene können einfach ihre Geschichte erzählen. Weitere Angehörige sagen meist nichts, weil sie das Kind schützen wollen», stellte Fehr fest.

Zoë Jenny sei so ein Fall. «Sie hat sich lange und lautstark beklagt, und irgendwann trat ihr Ex-Partner ganz bescheiden auf und sagte: Vielleicht war es doch noch ein bisschen anders.»

Zoe Jenny kritisierte die KESB nach der Kindstötung von Flaach.<br data-editable="remove">
Zoe Jenny kritisierte die KESB nach der Kindstötung von Flaach.
Bild: KEYSTONE

Dass die Behörden Falschinformationen nicht richtigstellen können, liegt laut Fehr daran, dass sich die KESB zu einzelnen Fällen nicht äussern darf. Da liege die Verantwortung auch bei den Medienschaffenden. Sie müssten sich die Frage stellen, «ob die dargelegte Sicht wirklich die einzige ist, die man in einem solchen Fall haben kann».

Anzeichen für Schreckenstat waren nicht erkennbar

Dass die Mutter in zürcherischen Flaach ihre beiden Kinder erstickte, um sie vor der Heimplatzierung zu verschonen, hätte laut der Justizdirektorin auch mit einem noch so guten Verfahren nicht verhindert werden können. «Nicht einmal die eigenen Eltern, bei denen sie aufgewachsen ist und die noch am Tag der Tat bei ihrer Tochter und den Enkeln zu Besuch waren, sahen Anzeichen für diese Schreckenstat.» Näher als die Grosseltern könne keine Behörde sein.

Bild: KEYSTONE

Die 27-jährige Frau hatte am 1. Januar 2015 ihren fünfjährigen Sohn und das zweijährige Töchterchen in ihrem Wohnhaus (Bild oben) in Flaach ZH erstickt. Nach der Tat alarmierte sie die Polizei, bevor sie sich selbst schwer verletzte. Ein halbes Jahr später nahm sich die junge Mutter in der Untersuchungshaft das Leben.

Zwei am vergangenen Freitag von der Justizdirektion vorgestellte Gutachten kamen zum Schluss, dass zwischen der Handlungsweise der KESB und der Tat der Mutter «kein ursächlicher Zusammenhang» bestehe. Die KESB habe rund um die Notunterbringung wegen der Verhaftung der Eltern sogar «beispielhaft» gehandelt. (sda)

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