Unerwartete Todesfälle am Universitätsspital Zürich: Maisanos Argumente ziehen nicht
Es ist eine geschickte Strategie, die Francesco Maisano als Verteidigung gegen die schweren Vorwürfe einschlägt. Der italienische Starchirurg leitete die Herzchirurgie des Universitätsspitals Zürich in der Zeit, als die Mortalitätsrate nachweislich stieg. Ein ausführlicher Untersuchungsbericht kam Ende April zum Schluss, dass zwischen 2014 und 2020 rund 70 Patienten mehr gestorben sind , als statistisch zu erwarten gewesen wäre.
In einem Interview mit der NZZ am Sonntag erklärt Maisano, die Sterblichkeit sei nur darum so hoch, weil ihm besonders viele komplexe Fälle überwiesen wurden, da er eine grosse Expertise im Bereich der minimalinvasiven Eingriffe habe.
Stimmt das denn?
Darauf gibt es eine klare Antwort: Nein. Zwar attestiert selbst der Untersuchungsbericht Professor Maisano eine «besondere Erfahrung» bei «perkutanten Interventionen» – also bei minimalinvasiven Eingriffen. Und es steht explizit, dass in diesem Bereich dem USZ möglicherweise überdurchschnittlich komplexe Fälle zugewiesen wurden.
Nur: Das ist gar nicht der Punkt. Maisano lenkt von den Hauptvorwürfen ab, indem er die Aufmerksamkeit auf Nebengeleise lenkt. Der Bericht hat die 44 Todesfälle nach minimalinvasiven Eingriffen mangels Aussagekraft gar nicht in die Berechnung einbezogen.
Der Fokus liegt auf der konventionellen Chirurgie. In diesem Bereich sind zwischen Oktober 2014 und Juni 2020 74 Menschen mehr gestorben als statistisch erwartet. Das ist die Zeit, als Professor Maisano die Klinik für Herzchirurgie leitete – und die Versorgungsqualität drastisch sank.
Drei Methoden führen zum selben Ergebnis
Die Zahl 74 ist nicht in Stein gemeisselt, Medizin ist keine exakte Wissenschaft. Doch der Untersuchungsbericht hat die Mortalitätsrate mittels drei unabhängiger Methoden überprüft.
Erstens verglichen die Experten die Sterblichkeitsraten der Herzklinik Zürich mit den vier anderen Unispitälern in der Schweiz. Der Bericht stützt sich auf Daten des Bundes, der zu den Todesfällen an Spitälern eine Statistik führt. Der Vergleich mit Unispitälern gewährleistet einen vergleichbaren Mix an schwierigen Fällen mit höheren Sterberisiken.
Zwar sind jährliche Schwankungen nicht ungewöhnlich. Doch über mehrere Jahre hinweg wies die Herzklinik Zürich eine deutlich höhere Sterblichkeitsrate als andere Unispitäler aus: die bekannten 74 Todesfälle.
Das schlechte Ergebnis ist insofern nicht überraschend, als bereits spitalinterne Reportings ab 2016 wiederholt auf eine «signifikant erhöhte Gesamtmortalität» in der Herzchirurgie hinwiesen und die Spitaldirektion erstmals 2018 darauf reagierte.
Zweitens doppelte der Bericht mit internationalen Vergleichen nach: Anhand des «Euroscore» messen sich Herzchirurgen in ganz Europa. Weil er mehr (Krankheits-)Risiken in die Mortalitätsrate einrechnet, wird der Bewertung eine höhere Aussagekraft beigemessen. Auch beim «Euroscore» und dem amerikanischen Pendant «STS-Prom» fällt die Herzchirurgie Zürich während der Maisano-Jahre ab. In einem europäischen Spital mit den gleichen Patienten hätte es 68 Todesfälle weniger gegeben.
Drittens verglichen die Experten die Mortalität der Herzchirurgie vor und nach der kritischen Periode. Und auch da zeigte sich: Während Maisanos Zeit kam es zu einer Übersterblichkeit. Gemäss der dritten Berechnungsmethode hätten wiederum 68 Todesfälle vermieden werden können.
Die falsche Fährte mit den Cardiobändern
Wenn nun Maisano sagt, die von ihm eingesetzten Cardiobänder hätten nicht zu einer Übersterblichkeit geführt, dann stimmt das. Dies wirft ihm aber auch niemand vor.
Der Einsatz der Cardiobänder verlief in den meisten Fällen nicht tödlich. Aus dem Untersuchungsbericht geht allerdings auch hervor, dass das Cardioband als Produkt nicht ausgereift war, dass es wiederholt zu Komplikationen führte und der Entscheid, ein solches einzusetzen, nicht in jedem Fall indiziert war.
Inwiefern sich Maisano strafbar machte, muss die Oberstaatsanwaltschaft Zürich klären. Sie hat am Dienstag mitgeteilt, dass sie die Ermittlungen aufnimmt.
Mehrere Strafanzeigen gegen unbekannt sind hängig. Sie lauten unter anderem auf Verdacht auf fahrlässige Tötung, fahrlässige (schwere) Körperverletzung sowie Urkundenfälschung. Die Staatsanwaltschaft muss nun klären, ob es genug Hinweise auf Straftaten gibt – und wenn ja, gegen wen sich allfällige Vorwürfe im Einzelfall richten. (aargauerzeitung.ch)
